EU-US Pri­va­cy Shield: Kom­mis­si­on bestä­tigt Angemessenheit

Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat am 23. Okto­ber 2019 ihren Bericht über die drit­te jähr­li­che Über­prü­fung des EU-US-Pri­va­cy Shields vor­ge­legt und dabei die Ange­mes­sen­heit des Pri­va­cy Shield bzw. des von ihm für die zer­ti­fi­zier­ten Unter­neh­men ver­mit­tel­ten Schut­zes bestä­tigt. Gleich­zei­tig spricht die Kom­mis­si­on eine Rei­he von Emp­feh­lun­gen für wei­te­re Ver­bes­se­run­gen aus.

Gleich­zei­tig ist die Fra­ge der Ange­mes­sen­heit des Pri­va­cy Shield beim EuGH hän­gig (Rs. C‑311/18). In der Sache Schrems vs. Face­book hat der iri­sche High Court dem EuGH u.a. die Fra­ge nach der Wirk­sam­keit des EU-US-Pri­va­cy Shield vor­ge­legt. Die Stel­lung­nah­me des Gene­ral­an­walts wird für den 12. Dezem­ber erwartet.

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