Am 26. Mai 2016 verkündete das Europäische Parlament in einer Pressemitteilung, dass es den Entschliessungsantrag zur transatlantischen Datenübermittlung (2016/2727(RSP)) vom 23. Mai 2016 angenommen habe. Hiernach solle Folgendes im Vorschlag der Kommission zum Privacy Shield verbessert werden:
- Der Zugang der U.S. Behörden zu den übermittelten personenbezogenen Daten;
- Die Berücksichtigung des Verhältnismässigkeits- und Erforderlichkeitsgrundsatzes bei der Sammelerhebung von Daten;
- Die fehlende Unabhängigkeit und die ungenügenden Befugnisse des US Ombudsmanns;
- Die zu komplexe Ausgestaltung des Rechtsbehelfsverfahrens.