Der Europarat hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2024 die AI-Konvention des Europarats (Europe Framework Convention on Artificial Intelligence and Human Rights, Democracy and the Rule of Law) verabschiedet:
- Konvention (Englisch)
- Explanatory Report
- Medienmitteilung (Europarat)
- Medienmitteilung (Bundesrat)
Wir haben den Text der Konvention online aufbereitet, jeweils mit einer Zuordnung des Explanatory Report zu den Artikeln.
Der Text der AI-Konvention war im März vom Ausschuss für künstliche Intelligenz (Committee on Artificial Intelligence, CAI) angenommen worden. Die Verhandlungen erfolgten unter Beteiligung der EU, aber auch der Schweiz und weiterer Staaten einschliesslich der USA und mit Unterstützung von Vertretern der Zivilgesellschaft, der Industrie und anderer internationaler Organisationen.
Die Konvention ist eine von den ratifizierenden Staaten umzusetzende Rahmenvereinbarung, die Standards des Europarates in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit beim Einsatz von AI-Systemen sicherstellen soll. Sie sei “vollständig kompatibel” mit dem EU-Grundrecht und dem AI Act.
Mitglieder und Nichtmitglieder des Europarates werden nun aufgefordert, das Rahmenübereinkommen zu unterzeichnen und zu ratifizieren. Sollte die Schweiz die Konvention ratifizieren, muss sie sie ins schweizerische Recht überführen. Das UKEV soll derzeit untersuchen – im Rahmen der laufenden Prüfung möglicher Regulierungsansätze – welche Anpassungen des schweizerischen Rechts dazu notwendig sind.