Die FAZ hat berich­tet, wie das Aus­kunfts­recht nach Art. 15 DSGVO dazu miss­braucht wer­den kann, an Infor­ma­tio­nen Drit­ter zu gelan­gen. Unter­neh­men müs­sen dies einer­seits ver­hin­dern und dafür den Gesuch­stel­ler iden­ti­fi­zie­ren. Ande­rer­seits dür­fen sie die Aus­übung des Aus­kunfts­rechts nicht durch über­trie­be­ne Anfor­de­run­gen an die Iden­ti­fi­ka­ti­on erschweren.

Offen­bar führt der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band bereits ein Ver­fah­ren gegen ein Unter­neh­men, weil es zur Iden­ti­fi­ka­ti­on eine Aus­weis­ko­pie ver­lang­te, obwohl die Anfra­ge von einer bekann­ten E‑Mail-Adres­se oder einem pass­wort­ge­schütz­ten Kun­den­kon­to geführt wur­de. Wie das umstrit­te­ne Recht auf Kopie wird auch die Fra­ge der kor­rek­ten Iden­ti­fi­zie­rung die Gerich­te beschäftigen.

AI-generierte Takeaways können falsch sein.