Die FAZ hat berichtet, wie das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO dazu missbraucht werden kann, an Informationen Dritter zu gelangen. Unternehmen müssen dies einerseits verhindern und dafür den Gesuchsteller identifizieren. Andererseits dürfen sie die Ausübung des Auskunftsrechts nicht durch übertriebene Anforderungen an die Identifikation erschweren.
Offenbar führt der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits ein Verfahren gegen ein Unternehmen, weil es zur Identifikation eine Ausweiskopie verlangte, obwohl die Anfrage von einer bekannten E‑Mail-Adresse oder einem passwortgeschützten Kundenkonto geführt wurde. Wie das umstrittene Recht auf Kopie wird auch die Frage der korrekten Identifizierung die Gerichte beschäftigen.