EuGH C‑645/19: Ausnahmen vom «One-Stop-Shop»
Nationale Datenschutzbehörden dürfen unter Umständen auch dann tätig werden, wenn das verantwortliche Unternehmen seinen Hauptsitz im Ausland hat und damit unter der Federführung einer anderen Behörde steht. Zu diesem Schluss kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil C‑645/19 vom 15. Juni 2021. Ausgangspunkt war eine