Auswahl verfeinern:

Was schützen FMG 50 (unbefugtes Verwerten von Informationen) und StGB 179novies (unbefugtes Beschaffen von Personendaten)?
Artikel-29-Arbeitsgruppe zur ePrivacy-Verordnung (Arbeitspapier 247, 4.4.2017): Unterlaufen des Standards der DSGVO befürchtet
swissblawg → 1B_26/2016: Beweisverwertungsverbot im Verfahren gegen Prof. Ritzmann bestätigt; Verletzung von StPO 197 bei der Erhebung von Email- und Telefondaten
BVGer (A-4941/2014): Die vom BÜPF vorgesehene anlasslose Speicherung und Aufbewahrung von Randdaten ist verfassungskonform