HmbBfDI: Anforderungen an die Infrastruktur eines EU-Vertreters
Die FIFA ist bekanntlich ein in der Schweiz ansässiger, aber international tätiger Verein. Sie hat daher einen – in Hamburg ansässigen – EU-Vertreter i.S.v. Art. 27 i.V.m. Art. 3 Abs. 2 DSGVO bestellt (vgl. die Datenschutzerklärung der FIFA). Die FIFA meldete ein Datenleck daher, in Einklang mit