OGer LU, LGVE 2003 I Nr. 64: Auswertung von Telefonranddaten
Nach der ungefragten Auswertung von Telefonranddaten eines Gemeindeangestellten stellten sich Fragen der Amtsgeheimnisverletzung (StGB 320) und des unbefugtes Beschaffens von Personendaten (StGB 179novies): Art. 179novies und 320 StGB; Art. 3 DSG; Art. 8 Ziff. 2 EMRK. Informationen aus dem Privatleben eines Mitarbeiters der Verwaltung fallen nicht unter den