Das Bayrische Landes-Datenschutzamt (BayLDA) hat als “Formulierungshilfe” einen Vorschlag einer einfachen Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (ADV) nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO veröffentlicht.
Das Bayrische Landes-Datenschutzamt (BayLDA) hat als “Formulierungshilfe” einen Vorschlag einer einfachen Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (ADV) nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO veröffentlicht.
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