Frage Béglé (17.5559): Frist für unsere Unternehmen für die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung
Eingereichter Text
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25. Mai 2018 für alle EU-Unternehmen. Die Verordnung ist auch auf alle Unternehmen anwendbar, die mit in der EU ansässigen Personen digitale Daten austauschen, auch wenn es sich dabei nur um eine Person handelt. Viele Schweizer KMU sind davon tangiert.
– Glaubt der Bundesrat, dass unsere Unternehmen pünktlich bereit sein werden?
– Was passiert mit den Unternehmen, die es nicht sind?
– Ist es denkbar bzw. sinnvoll, eine Anpassungsfrist zu fordern?