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Fra­ge Béglé (17.5559): Frist für unse­re Unter­neh­men für die Umset­zung der Datenschutz-Grundverordnung

Ein­ge­reich­ter Text

Die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) gilt ab dem 25. Mai 2018 für alle EU-Unter­neh­men. Die Ver­ord­nung ist auch auf alle Unter­neh­men anwend­bar, die mit in der EU ansäs­si­gen Per­so­nen digi­ta­le Daten aus­tau­schen, auch wenn es sich dabei nur um eine Per­son han­delt. Vie­le Schwei­zer KMU sind davon tangiert.
– Glaubt der Bun­des­rat, dass unse­re Unter­neh­men pünkt­lich bereit sein werden?
– Was pas­siert mit den Unter­neh­men, die es nicht sind?
– Ist es denk­bar bzw. sinn­voll, eine Anpas­sungs­frist zu fordern?

AI-generierte Takeaways können falsch sein.