Eingereichter Text (29.11.17):
Die EU-Verordnung 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten wird im Mai 2018 in Kraft treten. Die überwiesene Motion 16.3752 beauftragt den Bundesrat eine Vereinbarung mit der EU zur Koordination der Anwendung des jeweils geltenden Datenschutzrechts zu verhandeln.
- Was ist der Stand dieser Verhandlungen?
- Wann kann man mit einer Vereinbarung rechnen, zumal die EU-Gesetzgebung grosse Unsicherheiten für schweizerische Unternehmungen mit sich bringt?
Antwort des Bundesrats vom 4.12.2017:
Der Bundesrat hat sich in seiner Antwort vom 9. November 2016 zur Motion 16.3752 bereit erklärt, zu gegebener Zeit mit der EU das Gespräch zu suchen. Der Bundesrat hat es nicht für sinnvoll erachtet, die Europäische Kommission zu kontaktieren, bevor die eidgenössischen Räte mit der Beratung der Vorlage zur Revision des Datenschutzrechtes begonnen haben. Die Erkenntnis, dass sich die Schweiz mit dem neuen Recht bemüht, einen guten Datenschutz zu gewährleisten, dürfte für die EU vermutlich ein wichtiger Faktor bei den Gesprächen sein. Deshalb ist es für den Bundesrat wichtig, zunächst beurteilen zu können, ob und wie die Schweiz ihre Arbeiten im Rahmen der Totalrevision des Datenschutzgesetzes erledigt. Erste Sondierungsgespräche mit der EU könnten Anfang 2018 geführt werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen Zeitplan für eine allfällige Vereinbarung zu erstellen wäre aber verfrüht.