Im gest­ri­gen Jus­let­ter (12.6.17) haben Sté­pha­nie Fuld und Sté­pha­nie Chuff­art-Fin­ster­wald (bei­de Bian­chi­Sch­wald) einen Auf­satz zum Arbeits­platz­be­zug von Daten­ver­ar­bei­tun­gen ver­öf­fent­licht. Sie gehen dabei ins­be­son­de­re auf inter­ne Unter­su­chun­gen, auf das Recht des Arbeit­neh­mers am eige­nen Bild und auf die Mit­ar­bei­ter­über­wa­chung ein. Der Auf­satz ist in fran­zö­si­scher Spra­che ver­fasst und hat fol­gen­den Lead:

Von inter­nen Unter­su­chun­gen bis zu bio­me­tri­schen Zutritts­kon­trol­len zum Arbeits­platz über das Auf­schal­ten von Fotos der Ange­stell­ten in sozia­le Netz­wer­ke, die Gebo­te des Per­sön­lich­keits- und Daten­schut­zes von Arbeit­neh­men­den wer­den immer wich­ti­ger im Arbeits­recht. Zur Ver­ein­ba­rung der Gebo­te des Daten- und Per­sön­lich­keits­schut­zes der Arbeit­neh­men­den mit den kon­kre­ten Bedürf­nis­sen der Unter­neh­men wer­den hier eini­ge an Prak­ti­ker und Arbeit­ge­ber gerich­te­te Über­le­gun­gen angestellt.

Mit freund­li­cher Geneh­mi­gung der Autorin­nen fin­den Sie im Anschluss den voll­stän­di­gen Auf­satz (PDF):

AI-generierte Takeaways können falsch sein.