Das geplante Abkommen zwischen der EU und Kanada über die Übermittlung und Verarbeitung von Flugdatensätzen (Passenger Name Records – PNR), soll Zwecks Terrorismusbekämpfung die Übermittlung von PNR-Daten an die kanadischen Behörden zu ihrer Nutzung, Speicherung und Weitergabe ermöglichen.
Auf Ersuchen des Europäischen Parlaments wurde der Gerichtshof damit befasst, das Abkommen auf seine Vereinbarkeit mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und den Schutz personenbezogener Daten hin zu Überprüfen.
Heute (8. September 2016) äusserte sich der Generalanwalt dahingehend, dass das Abkommen in seiner heutigen Form nicht abgeschlossen werden könne. Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie hier.