Das geplan­te Abkom­men zwi­schen der EU und Kana­da über die Über­mitt­lung und Ver­ar­bei­tung von Flug­da­ten­sät­zen (Pas­sen­ger Name Records – PNR), soll Zwecks Ter­ro­ris­mus­be­kämp­fung die Über­mitt­lung von PNR-Daten an die kana­di­schen Behör­den zu ihrer Nut­zung, Spei­che­rung und Wei­ter­ga­be ermöglichen.

Auf Ersu­chen des Euro­päi­schen Par­la­ments wur­de der Gerichts­hof damit befasst, das Abkom­men auf sei­ne Ver­ein­bar­keit mit dem Recht auf Ach­tung des Pri­vat- und Fami­li­en­le­bens und den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten hin zu Überprüfen.

Heu­te (8. Sep­tem­ber 2016) äusser­te sich der Gene­ral­an­walt dahin­ge­hend, dass das Abkom­men in sei­ner heu­ti­gen Form nicht abge­schlos­sen wer­den kön­ne. Die ent­spre­chen­de Pres­se­mit­tei­lung fin­den Sie hier.

AI-generierte Takeaways können falsch sein.