Gesetz: Kt. ZH
    swissblawg: 1C_33/2016: Anspruch auf Informationen nach kant. Informationsrecht; fehlende gesetzliche Grundlagen für ein Publikationsverbot, aber Schwärzung zum Schutz von Drittinteressen
    VG ZH: Das IDG ZH ist auch im erstinstanzlichen Verwaltungsverfahren nicht anwendbar
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