Berichten zufolge (z.B. hier und hier) sind bei deutschen Behörden zahlreiche Beschwerden wegen der Verwendung von Google Analytics eingegangen – es betrifft deutschlandweit anscheinend rund 200’000 Fälle.
Hintergrund ist die Unklarheit – im Anwendungsbereich der DSGVO -, ob bzw. unter welchen Bedingungen die Verwendung von Google Analytics auf ein berechtigtes Interesse gestützt werden kann und wann eine Einwilligung erforderlich ist (pro memoria: Der EuGH hat i.S. Planet49 kürzlich entschieden, wie eine etwaige Einwilligung in die Verwendung von Cookies einzuholen ist, aber nicht, wann das notwendig ist).