- Die EU-Kommission veröffentlichte am 18. Juli 2025 Guidelines für General-Purpose-AI-Modelle; Einhaltung schafft Konformitätsvermutung.
- Der Code of Practice für GPAIM wurde am 10. Juli 2025 finalisiert; er bietet praxisorientierte Umsetzungshilfen, ist aber rechtlich nicht verbindlich.
- GPAIM-Anbieter können dem Code beitreten; einige Unternehmen (z. B. Meta) lehnen dies ab und kritisieren rechtliche Unsicherheiten.
Der AI Act sieht sowohl allgemeine Guidelines der Kommission vor („Leitlinien“; Art. 96) auch Codes of Practice eigens für Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke (GPAIM; die „Verhaltenskodizes“; Art. 56).
Im Gegensatz zu den Guidelines werden die Codes of Practice nicht von der Kommission, sondern von der Industrie – unter Anleitung des AI Office – ausgearbeitet und haben weniger die Auslegung der entsprechenden Bestimmungen des AI Act zum Gegenstand als vielmehr mögliche praktische Umsetzungsmassnahmen.
Guidelines für GPAIM-Provider
In Vorbereitung auf das Wirksamwerden der Pflichten der GPAIM-Anbieter (Provider) am 2. August 2025 (Art. 113) hat die EU-Kommission nun am 18. Juli 2025 die Guidelines für General-Purpose AI-Modelle veröffentlicht:
Die Guidelines sind zwar rechtlich nicht bindend; die verbindliche Auslegung des AI Act bleibt dem EuGH vorbehalten. Seine Einhaltung begründet aber eine Konformitätsvermutung mit den Pflichten für Anbieter von GPAI Models, und die EU-Kommission wird sich bei ihrem Enforcement des AI Act an den Code of Practice halten.
Code of Practice für GPAIM-Provider: finale Fassung
Zugleich wurde am 10. Juli 2025 der Code of Practice in seiner finalen Fassung veröffentlicht.
Er begründet ebenfalls keine verbindlichen Regeln, soll der Industrie aber eine Hilfe an die Hand geben, die Pflichten der GPAIM-Provider einzuhalten und die Einhaltung nachzuweisen. Der Code of Practice besteht aus drei Kapiteln, Transparenz und Urheberrecht (für alle Provider) und Security (für Provider von GPAIM mit systemischen Risiken). Die Mitgliedstaaten und die Kommission haben nun die Angemessenheit des Code of Practice zu bewerten.
GPAIM-Provider sind eingeladen, dem Code of Practice beizutreten (Art. 56 Abs. 7). Meta hat bereits mitgeteilt, davon Abstand zu nehmen:
“Europe is heading down the wrong path on AI,” Kaplan posted in a statement. “We have carefully reviewed the European Commission’s Code of Practice for general-purpose AI (GPAI) models and Meta won’t be signing it. This Code introduces a number of legal uncertainties for model developers, as well as measures which go far beyond the scope of the AI Act.”