BK OGer BE: keine Strafbarkeit des heimlichen Anbringens eines GPS-Trackers
Die Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern hat einen Nichtanhandnahmeentscheid der Generalstaatsanwaltschaft mit rechtskräftigem Beschluss vom 29. Dezember 2017 (PDF) im Wesentlichen abgewiesen. Zu beurteilen war das heimliche Anbringen eines GPS-Trackers an einem Auto; der Tracker wurde durch Zufall entdeckt. Der Beschwerdeführer hatte den Verdacht (der im Verfahren weder bestätigt noch