A‑3548/2018: Entscheid des BVGer i.S. Helsana+ rechtskräftig
Das Urteil des BVGer A‑3548/2018 i.S. Helsana+ wird rechtskräftig. Der EDÖB hat auf eine Anfechtung verzichtet, wie er heute mitteilte.
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Das Urteil des BVGer A‑3548/2018 i.S. Helsana+ wird rechtskräftig. Der EDÖB hat auf eine Anfechtung verzichtet, wie er heute mitteilte.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in Sachen EDÖB vs. Helsana betr. Helsana+-App das langerwartete Urteil gefällt (Urteil A‑3548/2018 vom 19. März 2019). Die Helsana+-App ist eine App für das Bonusprogramm Helsana+, bei dem Teilnehmer Punkte sammeln und diese in Boni umwandeln können. Dabei stellten sich u.a. Fragen
Der EDÖB hat die Sachverhaltsabklärung i.S. Helsana+ nach Art. 27 und 29 DSG mit einer Empfehlung (PDF) abgeschlossen, weil sich die Parteien über einige Punkte nicht einig wurden. Die Empfehlung betrifft das Bonusprogramm „Helsana+“, das die Helsana-Zusatzversicherung anbietet. Das Bonusprogramm ermöglicht das Sammeln von Punkten für
daten:recht - hier schreibt das Datenrechtsteam von Walder Wyss AG