Eine Orga­ni­sa­to­rin von Rei­sen in ein bestimm­tes Land für eine bestimm­te Sport­art – im Urteil sind die­se Anga­ben ent­fernt – ver­lang­te vor dem HGer AG, einer Kon­kur­ren­tin super­pro­vi­so­risch die Ver­wer­tung einer Kun­den­da­tei zu ver­bie­ten, ins­be­son­de­re durch brief­li­che oder elek­tro­ni­sche Anspra­che. Die Datei sei der Kon­kur­ren­tin von einer ehe­ma­li­gen Ver­mitt­le­rin der Gesuch­stel­le­rin über­mit­telt worden.

Das HGer AG äussert sich im Urteil HSU.2024.1 vom 3. Janu­ar 2024 zuerst zum Geschäfts­ge­heim­nis i.S.v. Art. 6 UWG:

  • Ein Geschäfts­ge­heim­nis ist jede Tat­sa­che, die für die Orga­ni­sa­ti­on und die geschäft­li­che Tätig­keit eines Unter­neh­mens von Bedeu­tung ist und damit Ein­fluss auf das Geschäfts­er­geb­nis haben kann.
  • Ein Geheim­nis liegt vor, wenn die in Fra­ge ste­hen­den Tat­sa­chen rela­tiv unbe­kannt sind, d.h. sie weder offen­kun­dig noch all­ge­mein zugäng­lich sind. Das liegt vor, solan­ge der Geheim­nis­herr die fak­ti­sche oder recht­li­che Mög­lich­keit hat, die Ver­brei­tung der Infor­ma­ti­on zu steu­ern, und die Infor­ma­ti­on nicht mit gerin­gem Auf­wand in Erfah­rung gebracht wer­den kann.
  • Wenn ein Unter­neh­men das unter­neh­mens­in­ter­ne Netz­werk mit Pass­wort schützt und dadurch sicher­ge­stellt, dass die auf dem Unter­neh­mens­ser­ver gespei­cher­ten Daten nur von einem begrenz­ten Kreis an Per­so­nen ein­seh­bar und daher weder all­ge­mein zugäng­lich noch offen­kun­dig sind, ist damit auch der Geheim­hal­tungs­wil­le des Unter­neh­mens bekun­det; die­se Daten müs­sen nicht zudem als “ver­trau­lich” bezeich­net werden.
  • Vor­lie­gend war dies alles gege­ben. Aller­dings war der Ver­mitt­ler befugt, auf die Kun­den­da­tei zuzu­grei­fen – nicht auch, sie zu ver­wer­ten, aber die blo­sse Ver­wer­tung erfasst Art. 6 UWG nicht.

Art. 5 lit. b UWG (Ver­wer­tung frem­der Lei­stung) – nicht gel­tend gemacht, vom HGer AG aber geprüft – war sodann nicht ein­schlä­gig, weil die Kun­den­da­tei vom Ver­mitt­ler gemein­sam mit der Gesuch­stel­le­rin auf­ge­baut wor­den war.