Take-Aways (AI)
  • Die bri­ti­sche Auf­sichts­be­hör­de ICO hat ein UK‑Addendum zu den neu­en EU‑Standardvertragsklauseln (SCC) ver­öf­fent­licht, um Daten­über­mitt­lun­gen aus dem Ver­ei­nig­ten König­reich abzudecken.
  • Das Adden­dum ist Teil einer Ver­nehm­las­sung zu inter­na­tio­na­len Daten­über­mitt­lun­gen, inklu­si­ve Vor­schlä­gen für neue Ver­ein­ba­run­gen, Risi­ko­tools und Leitlinienänderungen.
  • Ab 27. Sep­tem­ber 2021 gel­ten nur noch die neu­en SCC für neue Ver­trä­ge; das Adden­dum ist kurz, ver­ständ­lich und fle­xi­bel einsetzbar.

Die eng­li­sche Auf­sichts­be­hör­de ICO hat einen Ent­wurf UK Adden­dum zu den Stan­dard­ver­trags­klau­seln ver­öf­fent­licht. Mit dem Adden­dum wer­den die neu­en EU-Stan­dard­ver­trags­klau­seln (SCC) so geän­dert, dass sie auch Daten­über­mitt­lun­gen aus dem Ver­ei­nig­ten König­reich erfassen.

Das Adden­dum ist Teil einer Ver­nehm­las­sung zum künf­ti­gen Daten­schutz bei inter­na­tio­na­len Daten­über­mitt­lun­gen. Nebst dem Adden­dum wer­den fol­gen­de Vor­schlä­ge diskutiert:

Ab dem 27. Sep­tem­ber 2021 sind für neue Ver­trä­ge nur noch die neu­en SCC zu ver­wen­den (wir haben berich­tet). Für inter­na­tio­na­le Daten­über­mitt­lungs­ver­trä­ge mit Par­tei­en aus dem Ver­ei­nig­ten König­reich wäre das Adden­dum hilf­reich. Es ist kurz gehal­ten, gut ver­ständ­lich und fle­xi­bel – in Bezug auf Tei­le des Inhalts als auch dar­auf, wie es über­nom­men wer­den kann.