Die eng­li­sche Auf­sichts­be­hör­de ICO hat Leit­li­ni­en zu AI und Daten­schutz veröffentlicht:

  • Teil eins betrifft die Accoun­ta­bi­li­ty und Gover­nan­ce im Bereich AI, inkl. Daten­schutz­fol­gen­ab­schät­zun­gen (DPI­As);
  • Teil zwei betrifft die fai­re, recht­mä­ssi­ge und trans­pa­ren­te Ver­ar­bei­tung, inkl. Rechts­grund­la­gen, der Bewer­tung und Ver­bes­se­rung der Lei­stung von KI-Syste­men und der Ein­däm­mung poten­zi­el­ler Diskriminierung;
  • Teil drei betrifft mit Daten­mi­ni­mie­rung und Daten­si­cher­heit; und
  • Teil vier betrift die Gewähr­lei­stung der Betrof­fe­nen­rech­te, auch im Zusam­men­hang mit der auto­ma­ti­sier­ten Entscheidungsfindung.

Vgl auch den ISO-Stan­dard zur Ver­trau­ens­wür­dig­keit von AI-Syste­men.