Die englische Datenschutzaufsichtsbehörde ICO hat im Februar 2022 einen Leitfaden zu den Themen Anonymisierung und Pseudonymisierung in eine öffentliche Anhörung gegeben. Die Anhörung dauert bis am 16. September 2022: Website der ICO zur Anhörung
Der Leitfaden ist eine Überarbeitung und Erweiterung eines früheren Leitfadens der ICO zur Anonymisierung vom November 2012 (“Anonymisation: managing data protection risk – code of practice”).
Zur Anonymisierung und Pseudonymisierung sind – nicht vollständig und neben diversen branchenspezifischen Empfehlungen und Hinweisen – folgende weiteren Ressourcen verfügbar:
- Bundesamt für Statistik, Wegleitung zum Datenschutz bei der Weitergabe von Einzeldaten an Dritte, 2006
- Positionspapier des deutschen BfDI, “Positionspapier zur Anonymisierung unter der DSGVO unter besonderer Berücksichtigung der TK-Branche, Juni 2020″
- Leitfaden der spanischen Aufsichtsbehörde AEPD (“10 misunderstandings related to anonymisation”, 2021)
- Art. 29-Datenschutzgruppe, Opinion 05/2014 on Anonymisation Techniques, April 2014
- Hinweise der französischen Aufsichtsbehörde CNIL
- Art. 29-Datenschutzgruppe, Stellungnahme 4/2007 zum Begriff „personenbezogene Daten“, Juni 2007
- bitkom, Handreichung Anonymisierung und Pseudonymisierung von Daten für Projekte des maschinellen Lernens, 2020