Take-Aways (AI)
- ICO hat im Februar 2022 einen überarbeiteten Leitfaden zu Anonymisierung und Pseudonymisierung zur öffentlichen Anhörung veröffentlicht.
- Die Anhörung läuft bis zum 16. September 2022 und ist auf der ICO-Website einsehbar.
- Der Leitfaden erweitert den früheren ICO-Code von November 2012 zur Anonymisierung.
- Verschiedene nationale und internationale Ressourcen ergänzen den Leitfaden, darunter BfS, BfDI, AEPD, CNIL und Bitkom.
Die englische Datenschutzaufsichtsbehörde ICO hat im Februar 2022 einen Leitfaden zu den Themen Anonymisierung und Pseudonymisierung in eine öffentliche Anhörung gegeben. Die Anhörung dauert bis am 16. September 2022: Website der ICO zur Anhörung
Der Leitfaden ist eine Überarbeitung und Erweiterung eines früheren Leitfadens der ICO zur Anonymisierung vom November 2012 (“Anonymisation: managing data protection risk – code of practice”).
Zur Anonymisierung und Pseudonymisierung sind – nicht vollständig und neben diversen branchenspezifischen Empfehlungen und Hinweisen – folgende weiteren Ressourcen verfügbar:
- Bundesamt für Statistik, Wegleitung zum Datenschutz bei der Weitergabe von Einzeldaten an Dritte, 2006
- Positionspapier des deutschen BfDI, “Positionspapier zur Anonymisierung unter der DSGVO unter besonderer Berücksichtigung der TK-Branche, Juni 2020″
- Leitfaden der spanischen Aufsichtsbehörde AEPD (“10 misunderstandings related to anonymisation”, 2021)
- Art. 29-Datenschutzgruppe, Opinion 05/2014 on Anonymisation Techniques, April 2014
- Hinweise der französischen Aufsichtsbehörde CNIL
- Art. 29-Datenschutzgruppe, Stellungnahme 4/2007 zum Begriff „personenbezogene Daten“, Juni 2007
- bitkom, Handreichung Anonymisierung und Pseudonymisierung von Daten für Projekte des maschinellen Lernens, 2020