Die englische Datenschutz-Aufsichtsbehörde, das ICO (Information Commissioner‘s Office), hat in einem Blogbeitrag von 9. August betont, dass der Fokus der DSGVO nicht auf der Verhängung empfindlicher Bussen liege. Die Verhängung von Bussen werde auch unter Geltung der DSGVO eine ultima ratio darstellen. Der ICO sei bewusst, dass die meisten Unternehmen ernsthaft versuchen, die Anforderungen der DSGVO umzusetzen.
Bei Verstössen verfüge man über ein breites Arsenal von Mitteln wie etwa Warnungen, Verwarnungen und Anordnungen, die mit Reputationsrisiken verbunden seien. Zum Hammer der Sanktionen wolle man erst greifen, wenn diese Mittel nicht ausreichen.
Es ist anzunehmen, dass die meisten Aufsichtsbehörden einen ähnlichen Ansatz – der dem Gebot der Verhältnismässigkeit entspricht – verfolgen werden.