BGer 2C_780/2020: enger «Übermittlungsfehler» im AIAG
Das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) regelt u.a. die Rechtsbehelfe gegen eine amtshilfeweise Datenübermittlung. Dessen Art. 19 Abs. 1 erklärt ausdrücklich, dass den Betroffenen gegenüber dem Finanzinstitut die Rechte nach dem DSG zustehen – also insbesondere die Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung und