Eingereichter Text
Die Diskussionen rund um die Ernennung eines neuen Datenschutzbeauftragten haben vor allem eines zutage gefördert: Der Schweizer Datenschutz ist nicht dort, wo er sein sollte. In Zeiten von Big Data, in denen der Datenschutz überaus mächtigen, global agierenden Unternehmen gegenüber steht, lässt schon die Einzahl des “Datenschutzbeauftragten” aufhorchen. Ende August will der Bundesrat die Revisionsvorlage des Datenschutzgesetzes in die Vernehmlassung schicken. Um zu verhindern, dass, wie beim Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung, eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, ohne die nötigen Mittel bereit zu stellen, bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist er der Meinung, dass die heutigen Ressourcen für den Datenschutzbeauftragten ausreichen, um einen umfassenden Datenschutz zu gewährleisten?
2. Wird der Datenschutzbeauftragte mit seinem jetzigen Team und den bereitgestellten Ressourcen die künftigen Aufgaben bewältigen können?
3. Werden parallel zur Revision des Datenschutzgesetzes auch die Ressourcen für den Datenschutzbeauftragten und sein Team angepasst?
Stellungnahme des Bundesrats
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Schweiz eine eidgenössische Datenschutzbehörde braucht, die in der Lage ist, die Herausforderungen durch die Entwicklung der digitalen Gesellschaft zu bewältigen.
Er beantwortet die Fragen des Interpellanten wie folgt:
1. Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Evaluation des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) zur Kenntnis genommen. Aus dem entsprechenden Bericht geht hervor, dass der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) seinen gesetzlichen Auftrag erfüllt und eine hohe Wirksamkeit erzielt. Im Evaluationsbericht wird allerdings auch darauf hingewiesen, dass der Edöb bei der Wahrnehmung seiner Aufsichtsfunktion aufgrund der Tatsache, dass Datenbearbeitungen immer häufiger vorgenommen werden und immer öfter intransparent sind und grenzüberschreitend erfolgen, zunehmend an seine Grenzen stösst. Die Frage, ob die finanziellen und personellen Ressourcen des Edöb genügen, wird im Rahmen der Revision des DSG geklärt werden.
2./3. Wie in der Antwort auf die Interpellation Derder 15.4253 bereits dargelegt, hängt die Aufstockung der Ressourcen des Edöb auch davon ab, welche neuen Aufgaben ihm übertragen werden. Der Bundesrat kann sich zu diesen Punkten gegenwärtig nicht äussern. Er wird in der Botschaft zur Revision des DSG dazu Stellung nehmen.