Interpellation Amherd (11.3862): Verschärfung der Internetüberwachung
Erledigt.
Eingereichter Text
Angesichts des Attentats in Norwegen im Juli 2011 hat Bundesrätin Simonetta Sommaruga angekündigt, dass sie die Überwachung des Internets verschärfen will. Dieser Schritt ist zu begrüssen. Angesichts der bisherigen Weigerung des Bundesrates, bei der Bekämpfung von Internetkriminalität, der Verbreitung gewaltverherrlichender, jugendgefährdender Inhalte usw. die Provider in die Pflicht zu nehmen, frage ich den Bundesrat aber an:
1. Was genau beabsichtigt das EJPD zu unternehmen?
2. Ist er nun bereit, das in verschiedenen Vorstössen aus dem Parlament verlangte härtere Anpacken von Internetprovidern nun anzugehen?
Stellungnahme des Bundesrats
1. Was die Möglichkeiten zur Überwachung des Internets in einem hängigen Strafverfahren betrifft, sind mehrere Verbesserungen auf verschiedenen Ebenen vorgesehen. Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 23. November 2011 das EJPD beauftragt, im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf; SR 780.1) den Kreis derer klar festzulegen, die Überwachungen durchzuführen bzw. zuzulassen und zu ermöglichen haben. Der Bundesrat hat das EJPD weiter beauftragt, in der erwähnten Revision den Einsatz von Informatikprogrammen (Government Software, Govware) zu klären, damit die Strafverfolgungsbehörden auch verschlüsselt übermittelte Daten (z. B. verschlüsselte E‑Mails oder Skype) überwachen können. Der Einsatz von Govware soll aber nur bei denjenigen Straftaten zulässig sein, die in Artikel 286 Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) erwähnt sind, d. h., zu deren Verfolgung auch die verdeckte Ermittlung zulässig ist. Anlässlich der erwähnten Sitzung hat der Bundesrat ebenfalls die revidierte Verordnung vom 31. Oktober 2001 über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (SR 780.11) verabschiedet, welche am 1. Januar 2012 in Kraft treten wird. Diese Revision trägt der technischen Entwicklung Rechnung und präzisiert, welche Daten die Fernmeldedienstanbieter nach dem geltenden Büpf liefern müssen, damit die Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung schwerer Straftaten Mobiltelefonie und Internet überwachen können.
Was die Überwachung des Internets ausserhalb eines Strafverfahrens zur Verhinderung von Straftaten anbelangt, ist auf die bestehenden bzw. abgeschlossenen Bestrebungen der Kantone hinzuweisen, ihre Polizeigesetzgebung an das Bedürfnis nach präventiven Ermittlungen insbesondere im Internet (z. B. in Chatrooms, sozialen Netzwerken oder sonstigen Foren) anzupassen. Bezogen auf die Tätigkeit der Schweizerischen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) ist festzuhalten, dass Ende 2010 eine Vereinbarung zwischen Kobik, dem Sicherheitsdepartement des Kantons Schwyz und dem Bundesamt für Polizei geschlossen wurde. Derzeit sind die Modalitäten des Einsatzes der Mitarbeitenden von Kobik als verdeckte Ermittler zur Bekämpfung der Pädokriminalität im Internet im Sinne von § 9d der Verordnung vom 22. März 2000 des Kantons Schwyz über die Kantonspolizei (PolV; SRSZ 520.110) geregelt. Die Mitarbeitenden von Kobik sind für diese Einsätze der Kantonspolizei Schwyz unterstellt.
Hinsichtlich der Erkennung von Gefährdungen für die innere Sicherheit ist die laufende Revision des Bundesgesetzes vom 21. März 1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120) zu erwähnen. Dem Nachrichtendienst des Bundes soll fortan die Möglichkeit zugestanden werden, beim Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs zur Erfüllung seiner nachrichtendienstlichen Aufgaben Auskünfte über Fernmeldeanschlüsse einzuholen (vgl. dazu die Zusatzbotschaft vom 27. Oktober 2010 zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit, “BWIS II reduziert”, BBl 2010 7861).
2. Der Bundesrat hat zu den betreffenden parlamentarischen Vorstössen Stellung genommen. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch der Bericht “Netzwerkkriminalität: Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Provider und Kompetenzen des Bundes bei der Verfolgung von Netzwerkdelikten” vom Februar 2008. Die Kommissionen für Rechtsfragen des Nationalrates und des Ständerates haben diesen Bericht des Bundesrates am 6. November 2008 bzw. am 15. Juni 2009 zur Kenntnis genommen.