Inter­pel­la­ti­on Bregy (19.3288): Cyber­kri­mi­na­li­tät – wie steht es ins­be­son­de­re mit der Aus­bil­dung der Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den aus?

Inter­pel­la­ti­on Bregy (19.3288): Cyber­kri­mi­na­li­tät – wie steht es ins­be­son­de­re mit der Aus­bil­dung der Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den aus?

Ein­ge­reich­ter Text

Die Cyber­kri­mi­na­li­tät nimmt wei­ter zu. Die Delikts­for­men sind sehr unter­schied­lich und rei­chen von Mob­bing, Kin­der­por­no­gra­fie, Han­del mit Dro­gen und Waf­fen bis hin zu pro­fes­sio­nell orga­ni­sier­tem Anla­ge- und Bestel­lungs­be­trug. Die Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den sehen sich mit gro­ssen Her­aus­for­de­run­gen in einem sich rasch ver­än­dern­den Umfeld kon­fron­tiert. Neben Kin­der und Jugend­li­chen, gehö­ren zwi­schen­zeit­lich gewöhn­li­che Inter­net­be­nut­ze­rin­nen und ‑benut­zer genau­so zu den Opfern wie Unter­neh­mun­gen unter­schied­li­cher Grö­sse. Der Bun­des­rat wird daher um die Befra­gung nach­fol­gen­der Fra­gen ersucht:

1. Wie beur­teilt der Bun­des­rat die Ent­wick­lung der Cyber­kri­mi­na­li­tät und deren Ver­fol­gung in der Schweiz?

2. Sind die Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den für die­se Ent­wick­lung gewapp­net und ist ins­be­son­de­re deren Aus­bil­dung in die­sem Bereich ausreichend?

3. Was kann der Bun­des­rat unter­neh­men, um die Bekämp­fung der Cyber­kri­mi­na­li­tät und deren Ver­fol­gung zu verbessern?

4. Wie könn­te hier allen­falls eine Zusam­men­ar­beit respek­ti­ve Auf­tei­lung mit den Kan­to­nen aus­se­hen, auch im Bereich der Aus­bil­dung der spe­zia­li­sier­ten Strafverfolgungsbehörden?

5. Wie könn­te die Aus­bil­dung der Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den im Bereich der Cyber­kri­mi­na­li­tät allen­falls ver­bes­sert werden?

6. Wäre allen­falls ein geziel­tes Aus­bil­dungs­pro­gramm unter der Feder­füh­rung des Bun­des ein mög­li­cher Lösungsansatz?

Stel­lung­nah­me des Bun­des­rats vom 22.5.2019

1. / 2. Die zuneh­men­de Digi­ta­li­sie­rung und der Gebrauch von digi­ta­len Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­teln füh­ren zu einem Anstieg von digi­ta­len Kri­mi­na­li­täts­for­men. Selbst klas­si­sche Kri­mi­na­li­tät (wie z.B. Delik­te gegen Leib und Leben) beinhal­tet heu­te häu­fig eine elek­tro­ni­sche Kom­po­nen­te, zum Bei­spiel in Form von elek­tro­nisch ver­füg­ba­ren Beweis­mit­teln. Die Schwei­zer Straf­ver­fol­gung passt sich den ver­än­der­ten Bedin­gun­gen an. Um mit den Ent­wick­lun­gen wei­ter­hin Schritt hal­ten zu kön­nen, sind beson­de­re tech­ni­sche Kennt­nis­se sowie eine enge natio­na­le und inter­na­tio­na­le Zusam­men­ar­beit mit den ver­schie­de­nen Part­nern von zen­tra­ler Bedeu­tung. Eine fort­wäh­ren­de Aus­bil­dung der Staats­an­wäl­te und der Poli­zei ist daher unab­ding­bar. Des­halb legen die Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den einen Schwer­punkt auf den Auf- und Aus­bau der Aus­bil­dun­gen. Vgl. hier­zu die Ant­wor­ten 5./6.

3. / 4. Der Bun­des­rat för­dert und unter­stützt die Ver­net­zung der vor­han­de­nen Fähig­kei­ten und Res­sour­cen sowie den kri­mi­nal­po­li­zei­li­chen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch zwi­schen den natio­na­len und inter­na­tio­na­len Part­nern. Bereits heu­te arbei­ten die Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den der Kan­to­ne und des Bun­des in der Bekämp­fung der digi­ta­len Kri­mi­na­li­tät eng zusam­men. Das durch die Kon­fe­renz der kan­to­na­len Poli­zei­kom­man­dan­ten (KKPKS) gegrün­de­te “Netz­werk Ermitt­lungs­un­ter­stüt­zung Digi­ta­le Kri­mi­na­li­täts­be­kämp­fung” (NEDIK) dient als ope­ra­ti­ve Platt­form zur Inten­si­vie­rung der poli­zei­li­chen Zusam­men­ar­beit zwi­schen den Kan­to­nen und dem Bund. Ein wei­te­res wich­ti­ges Instru­ment ist das Cyber­board, wo Poli­zei­en und Staats­an­walt­schaf­ten von Bund und Kan­to­nen zusam­men­ar­bei­ten. Zudem kann die durch den Bun­des­rat beschlos­se­ne neue Kern­grup­pe Cyber­si­cher­heit (KGCy) sowie der Cyber­si­cher­heits-Aus­schuss des Bun­des­ra­tes bei cyber­be­ding­ten Kri­sen die Koor­di­na­ti­on und Steue­rung der natio­na­len Mass­nah­men vornehmen.

5. / 6. Die Aus­bil­dung der Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den (Poli­zei und Staats­an­walt­schaf­ten) in der digi­ta­len Kri­mi­na­li­tät wird suk­zes­siv inten­si­viert und an die aktu­el­len Bedürf­nis­se der Straf­ver­fol­gung ange­passt. Die Aus­bil­dung ist in erster Linie Sache der Kan­to­ne. So ver­ant­wor­tet bei­spiels­wei­se das Schwei­ze­ri­sche PoIi­zei-Insti­tut (SPI) den Auf- und Aus­bau eines schweiz­wei­ten Aus­bil­dungs­pro­gramms gegen Cyber­kri­mi­na­li­tät. Hier­für wur­de eigens eine Arbeits­grup­pe mit ent­spre­chen­den Spe­zia­li­sten gegrün­det. Das durch das SPI erar­bei­te­te e‑Lear­ning-Modul, wel­ches die Grund­la­gen der digi­ta­len Kri­mi­na­li­täts­be­kämp­fung behan­delt, haben bereits über 15’000 Poli­zi­sten absol­viert. In den West­schwei­zer Kan­to­nen ist die “Eco­le roman­de de la Magi­stra­tu­re péna­le” als Kom­pe­tenz­zen­trum der “Hau­te éco­le de gesti­on Arc” (HE-Arc) mit der Aus­bil­dung der Staats­an­wäl­te betraut. Cyber­crime ist dabei eines der Aus­bil­dungs­mo­du­le. Die HE-Arc bie­tet auch für wei­te­re Fach­spe­zia­li­sten der Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den Aus­bil­dun­gen an, mit­un­ter für die Poli­zei. In den Deutsch­schwei­zer Kan­to­nen bie­tet die Staats­an­walts­aka­de­mie der Uni­ver­si­tät Luzern eine ver­gleich­ba­re Aus­bil­dung für Staats­an­wäl­te an. An der Uni­ver­si­tät Lau­sanne gibt es einen Master in Foren­sik mit einem Kurs über Cyber­crime, der für künf­ti­ge Ermitt­ler kon­zi­piert ist. Zudem bie­ten die ETHZ und die EPFL einen Master in Cyber­se­cu­ri­ty an. Mit die­sen neu­en Ange­bo­ten wird eine wich­ti­ge Lücke in der Prä­ven­ti­on geschlossen.

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