Eingereichter Text
Künstliche Intelligenz (KI) spielt in unserer Gesellschaft schnell eine immer wichtigere Rolle. Das Potenzial für Fortschritte, das diese Technologien bieten, ist immens. Die Herausforderungen, die sie mit sich bringen, sind es ebenfalls.
KI hat das Potenzial, die Art und Weise, wie wir arbeiten, kommunizieren und sogar zusammenleben, radikal zu verändern. Wenn sie falsch oder zu falschen Zwecken eingesetzt wird, kann sie auch schwerwiegende negative Folgen insbesondere für die Privatsphäre, die Sicherheit oder die Menschenwürde haben.
In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
- Ist er bereit, ein nationales Forschungsprogramm zu starten, das sich damit befasst, wie sich die KI auf unsere Gesellschaft und Demokratie auswirkt, welche Rahmenbedingungen für sie geschaffen werden können und wie sie zu Zwecken entwickelt werden kann, die für alle von Nutzen sind?
- Plant er, einen spezifischen Rechtsrahmen für Technologien, die KI nutzen, zu schaffen, oder hält er die derzeitige Gesetzgebung für ausreichend?
- Wie wird sich die neue Regelung der EU seiner Meinung nach auf die Schweizer Gesetzgebung auswirken? Wird die Schweiz Massnahmen ergreifen müssen, um sich anzupassen oder um die Anerkennung von Äquivalenzen zu erlangen?
- Welchen Einfluss können die laufenden Verhandlungen über ein Übereinkommen des Europarats über «künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit» auf die Schweiz und ihre Gesetzgebung haben. Der Vorentwurf des Übereinkommens wurde kürzlich vom Ausschuss für künstliche Intelligenz (Committee on Artificial Intelligence, CAI), dessen Vorsitz übrigens ein Schweizer innehat, veröffentlicht. Plant die Schweiz, ihre Gesetzgebung anzupassen? Wurde mit der Arbeit in diesem Bereich bereits begonnen?
- Welche Massnahmen sollten ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die Entwicklung dieser Technologien in der Schweiz einen regulierten, aber günstigen Rahmen findet und dass Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, in der Schweiz gegründet werden oder sich hier niederlassen?
- Sollte die Schweiz nicht eine umfassende Strategie entwickeln, die diese verschiedenen Aspekte abdeckt? Ist der Bundesrat bereit, diese Aufgabe in Angriff zu nehmen?
Stellungnahme des Bundesrats vom 30.8.2023
Der Bundesrat hat bereits zahlreiche Massnahmen ergriffen, um einen verantwortungsbewussten Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI) zu gewährleisten. Auf der Grundlage des 2019 erschienenen Berichts der interdepartementalen Arbeitsgruppe «Künstliche Intelligenz» hat er Leitlinien für den Einsatz von KI in der Bundesverwaltung ausgearbeitet und das Kompetenznetzwerk für künstliche Intelligenz (CNAI) ins Leben gerufen.
Für die Lancierung eines Nationalen Forschungsprogramms gibt es etablierte Verfahren. Hierbei können interessierte Kreise nach dem bottom-up Prinzip Themenvorschläge einreichen. Auf deren Grundlage erarbeitet das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) Programmvorschläge, die vom Schweizerischen Nationalfonds auf Machbarkeit geprüft werden. Der Bundesrat hat bereits das Nationale Forschungsprogramm NFP 77 «Digitale Transformation» lanciert, in dem auch zu KI geforscht wird – insbesondere im Forschungsmodul «Ethik, Vertrauenswürdigkeit und Governance». In der NFP-Prüfrunde 2022/2023 wurde zudem ein Vorschlag zu digitaler Demokratie geprüft. Diese Prüfung fiel negativ aus, auch da viele Überlappungen zum NFP 77 festgestellt wurden (siehe dazu Antworten auf Anfrage 23.7210 und Interpellation 23.3281).
Die Auswirkungen der Nutzung von KI sind stark kontextabhängig. Aus diesem Grund hat der Bundesrat bereits regulatorische Massnahmen für gewisse Bereiche getroffen. Insbesondere hat er das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, einen Entwurf zur Regulierung grosser Kommunikationsplattformen auszuarbeiten. Mit diesem Entwurf sollen die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz gestärkt und die Transparenzanforderungen an die Plattformen erhöht werden. Das neue Datenschutzgesetz, das am 1. September 2023 in Kraft tritt, zielt ebenfalls darauf ab, den Datenschutz an den Stand der Technik anzupassen. Es enthält Bestimmungen über Entscheidungen, die ausschliesslich auf einer automatisierten Datenbearbeitung beruhen. Im Rahmen der derzeit laufenden Vernehmlassung zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Leistungsschutzrecht für Medienverlage) soll festgestellt werden, ob in Bezug auf den Einsatz generativer KI Regelungsbedarf besteht.
Auf internationaler Ebene verfolgt der Bundesrat die EU-internen Verhandlungen über die Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz, «AI Act»). Diese Verhandlungen dürften Ende 2023 oder Anfang 2024 abgeschlossen werden. Bevor eine allfällige Anpassung des schweizerischen Rechtsrahmens in Betracht gezogen wird, um die Verwendung von KI in Anlehnung an den «AI Act» zu regeln, müssen die Konsequenzen im Detail analysiert und die Interessen sorgfältig abgewogen werden. Eine solche Analyse kann aber erst durchgeführt werden, wenn ein endgültiger Verordnungstext vorliegt. Darüber hinaus beteiligt sich die Schweiz aktiv an den Verhandlungen des Europarates zu einem Übereinkommen in diesem Bereich und bringt dabei ihre Interessen und Werte ein. Die Schweiz hat den Vorsitz des zuständigen Komitees inne. Falls die Schweiz das Übereinkommen ratifiziert, ist sie anschliessend verpflichtet, es national umzusetzen. Ob gesetzliche Anpassungen notwendig sind, wird sich erst nach Abschluss der Verhandlungen zeigen.
In seiner Stellungnahme zum Postulat Dobler (23.3201) hat der Bundesrat bereits dargelegt, dass er im Rahmen der bestehenden Gefässe des Bundes (insb. der interdepartementalen Koordinationsgruppe EU-Digitalpolitik, der Plateforme Tripartite, des KI-Leitlinien-Monitorings und das KI-Kompetenznetzwerk des BFS (CNAI)) eine politische Analyse vornehmen wird. An diesen Arbeiten sind alle für die betroffenen Rechtsbereiche federführenden Bundesstellen beteiligt. Bis Ende 2024 werden Handlungsbedarf sowie mögliche Optionen für sektorielle und wenn nötig horizontale Massnahmen aufgezeigt.