Eingereichter Text
Die Datenmenge, die von den Bürgerinnen und Bürgern produziert wird, nimmt sehr stark zu. Wir produzieren – meistens unbewusst – immer mehr und immer heiklere Daten (Big Data). Der Schutz der individuellen Grundfreiheiten, die bedrohter sind denn je, wird in unserem Rechtsstaat zu einer Priorität und die Aufgabe des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) ist so wichtig wie noch nie.
Ich habe den Bundesrat gefragt, ob der Auftrag an den EDÖB nicht überprüft und ihm mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden müssten (Frage 15.5562). In seiner Antwort hat der Bundesrat daran erinnert, dass vorgesehen ist, die Frage der Aufgaben und Mittel des EDÖB im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz noch vor August 2016 zu behandeln. Er äusserte sich jedoch nicht konkret zum Inhalt der gestellten Frage, obwohl der neue EDÖB während der nächsten Session in seiner Funktion bestätigt wird.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Es scheint unvermeidlich, dass die Aufgaben des EDÖB aufgrund der explosionsartigen Zunahme der produzierten Daten ebenfalls zunehmen. Werden ihm die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden?
2. Weshalb verzögert sich die laufende Gesetzesrevision? Wird der Entwurf bis August 2016 vorliegen? Sollte er nicht früher fertiggestellt werden, da die grundsätzliche Haltung der EU zu diesem Thema bekannt ist?
3. Ist sich der Bundesrat bewusst, welche hervorragenden Möglichkeiten Big Data bietet, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Präzisionsmedizin und in der Behandlung von schweren Krankheiten? Die Ausschöpfung dieser Möglichkeiten bedingt, dass das Teilen von Personendaten gefördert wird. Der Schutz dieser Daten und der Privatsphäre muss deshalb verbessert werden, damit das Vertrauen der Bevölkerung in dieses System gestärkt wird. Ist sich der Bundesrat dessen bewusst?
4. Ist dem Bundesrat bewusst, wie wichtig dieses Dossier ist und welche Dringlichkeit es hat in einer Zeit, die im Zeichen der Digitalisierung und der Daten steht?
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h1>Stellungnahme des Bundesrats
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1. Die Frage der Aufstockung der Mittel des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) wird im Rahmen der Revision des Datenschutzgesetzes (DSG; SR 235.1) geprüft werden und hängt davon ab, welche Aufgaben ihm übertragen werden. Der Bundesrat kann sich dazu im jetzigen Zeitpunkt nicht äussern, er wird dies jedoch in der Botschaft tun.
2. Der Bundesrat sieht vor, die Revisionsvorlage wie geplant bis Ende August 2016 in die Vernehmlassung zu schicken. Die Revisionen auf europäischer Ebene – sowohl die Vorlagen für eine Richtlinie und eine Verordnung der Europäischen Union als auch die Vorlage zur Modernisierung des Übereinkommens Nr. 108 des Europarates – werden im Laufe dieses Jahres verabschiedet. Aus diesem Grund ist der Bundesrat der Ansicht, dass es nicht sinnvoll ist, die Arbeiten vorzuziehen. Überdies beabsichtigt der Bundesrat, den im Frühling erwarteten Ergebnissen einer aktuell laufenden Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) soweit wie möglich Rechnung zu tragen.
3. Der Bundesrat ist sich der Chancen von Big Data, aber auch der damit verbundenen neuen Herausforderungen im Datenschutzbereich bewusst (siehe namentlich seine Antwort vom 25. Februar 2015 auf die Interpellation Graf-Litscher 14.4194). Um dieses Phänomen besser zu erfassen, hat er im Juni 2015 ein Nationales Forschungsprogramm lanciert, mit dem die Grundlagen für einen wirksamen und angemessenen Einsatz der immer stärker wachsenden Datenmengen in allen Gesellschaftsbereichen geschaffen werden sollen (NFP 75 “Big Data”). Das Modul 3 dieses Programmes unterstützt die Entwicklung von Big-Data-Anwendungen in verschiedenen Gesellschaftsbereichen, insbesondere auch im Bereich der Medizin. In Erfüllung der Motion Rechsteiner 13.3841 hat das EFD zudem die Expertengruppe “Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit” eingesetzt, die insbesondere gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Aspekte von Big Data untersucht. Diese Expertengruppe wird sich auch mit spezifischen Themen im Bereich der Gesundheit auseinandersetzen, namentlich mit dem elektronischen Patientendossier. Big Data und das Bedürfnis, den betroffenen Personen mehr Autonomie zu verleihen, indem die Massnahmen gegen Missbrauch und die staatliche Kontrolle verstärkt werden, unter anderem im Bereich der Gesundheit, werden überdies ein Thema der neuen digitalen Strategie des Bundesrates sein. Diese wird wahrscheinlich in der ersten Hälfte dieses Jahres verabschiedet. Schliesslich sollte die RFA, welche im Rahmen der Revision des DSG durchgeführt wird, ebenfalls nützliche Anhaltspunkte zu Big Data liefern.
Mit der Revision des DSG beabsichtigt der Bundesrat eine Stärkung des Datenschutzes namentlich durch eine höhere Transparenz der Datenbearbeitung und eine verbesserte Kontrolle der Betroffenen über ihre Daten. Die Revision soll es erleichtern, ein Klima des Vertrauens zu schaffen bzw. aufrechtzuerhalten, das den Austausch persönlicher Daten begünstigen könnte.
4. Das Thema Datenschutz ist für den Bundesrat von zentraler Bedeutung, wie die in Ziffer 3 erwähnten laufenden Arbeiten, insbesondere die Einsetzung der Expertengruppe “Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit”, zeigen. Im Übrigen ist im Bereich der Gesetzgebung die Eröffnung der Vernehmlassung zur Revision des DSG Teil der Ziele des Bundesrates für das Jahr 2016 (Ziel 2).