Eingereichter Text
Damit die Digitalisierung in der Schweiz gelingt, braucht es eine flächendeckende elektronische Identität. Das E‑ID-Gesetz ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Antworten der Vernehmlassung zeigen aber, dass Optimierungspotenzial besteht für eine rasche und breite Einführung.
Für den Erfolg der E‑ID ist die Verwendung im Behördenverkehr entscheidend: Die Behörden (Bund, Kanton und Gemeinde) müssen mit gutem Beispiel vorangehen und die E‑ID als vollwertige Alternative zu materiellen Identifikations- und Authentifikationsmitteln, wie die Identitätskarte und der Pass, akzeptieren. Auf diese Weise wird das Vertrauen der Bevölkerung in die E‑ID gestärkt und die Verbreitung der E‑ID gefördert.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist er bereit, im E‑ID-Gesetz den Einsatz der E‑ID im Behördenverkehr sowie in staatsnahen Betrieben zu priorisieren?
2. Wie plant er, die Akzeptanz und Einführung der staatlich anerkannten E‑ID bei den Behörden auf Ebene Bund, Kanton und Gemeinden zu fördern? Ist er bereit, Anreize zu schaffen?
3. Wird er im E‑ID-Gesetz darauf hinwirken, möglichst weitgreifende Pflichten für die Akzeptanz der E‑ID im Behördenverkehr einzuführen?
4. Besteht ausserhalb des E‑ID-Gesetzes gesetzgeberischer Handlungsbedarf, damit die E‑ID als vollwertiges Identifikations- und Authentifikationsmitteln, wie Identitätskarte und Pass, akzeptiert wird (z. B. beim Ausweisgesetz, AwG)?
Stellungnahme des Bundesrats vom 14.2.2018
Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der E‑ID für die Digitalisierung in der Schweiz bewusst. Er hat deshalb am 15. November 2017 nach Kenntnisnahme der Resultate der Vernehmlassung das EJPD beauftragt, bis im Sommer 2018 einen Entwurf zu einem Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E‑ID-Gesetz) auszuarbeiten. Für den Erfolg der E‑ID erachtet der Bundesrat aber nicht in erster Linie die Verwendung im Behördenverkehr als entscheidend, da im Normalfall pro Jahr gleich viele Behördenkontakte erforderlich sind, wie Kontakte mit der Wirtschaft pro Tag erfolgen. Er ist sich aber bewusst, dass sich in Europa vor allem diejenigen E‑ID-Lösungen durchgesetzt haben, die einen Einsatz im Behördenverkehr und im Kontakt mit der Wirtschaft erlauben, so wie dies die Vernehmlassungsvorlage bereits vorsah.
Im Lichte dieser einleitenden Ausführungen werden die Fragen des Interpellanten wie folgt beantwortet:
1./3. Der Vernehmlassungsentwurf des E‑ID-Gesetzes sieht in Artikel 16 bereits vor, dass Behörden, welche Bundesrecht vollziehen und eine elektronische Identifizierung verlangen, jede staatlich anerkannte E‑ID akzeptieren müssen. Sobald also diese Behörden einen Zugang zu ihren Dienstleistungen mit einer Online-Anmeldung vorsehen, müssen sie die staatlich anerkannte E‑ID ebenfalls akzeptieren. Diese Regelung soll in den Gesetzesentwurf, der dem Parlament vorgelegt wird, übernommen werden. Ein weitergehender Zwang für die Behörden der Kantone und Gemeinden würde eine Verfassungsänderung bedingen.
2. Durch die mit dem E‑ID-Gesetz vorgesehene Schaffung von einheitlichen rechtlichen und technischen Vorgaben für staatlich anerkannte E‑ID werden die bisherigen “Silolösungen” durchbrochen und Interoperabilität geschaffen. Dies und die dadurch gegebene Möglichkeit, auf eine teure eigene Lösung zu verzichten, schaffen bereits einen grossen Anreiz. Durch die geplante Verwendung von technischen Standard-Protokollen werden die Kosten für die Integration der E‑ID-Funktionalität in die Lösungen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden tief gehalten. Zusätzlich soll durch eine intensivierte Kommunikation mit allen beteiligten Stakeholdern die Verbreitung der E‑ID gefördert werden.
Die E‑ID ist zudem ein konkreter Beitrag zur Erreichung der Ziele von E‑Government Schweiz sowie der Strategie des Bundesrates für eine digitale Schweiz. Alle relevanten Stakeholder wurden zur Teilnahme an einem strukturierten Dialog “Digitale Schweiz” eingeladen, der zusammen mit der neuen Strategie lanciert wurde. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass Bund und Kantone im gemeinsamen Schwerpunktplan 2017 – 2019 von E‑Government Schweiz die Einführung der E‑ID bereits unterstützen. Zudem wird der Bund die Umsetzung und den Einsatz der E‑ID auch bei der Erneuerung der E‑Government-Strategie von Bund, Kantone und Gemeinden als wichtigen Schwerpunkt einbringen.
4. Es obliegt den verantwortlichen Ämtern und Fachstellen, den gesetzgeberischen Handlungsbedarf für die digitale Transformation ihrer Dienste zu prüfen und die Akzeptanz der E‑ID zu regeln. Die Erarbeitung des E‑ID-Gesetzes gibt den entsprechenden Anstoss. Eine E‑ID hat nach dem aktuellen Regelungskonzept den Zweck, sich in der elektronischen Welt identifizieren und authentifizieren zu können. Sie berechtigt nicht zum Überschreiten von Landesgrenzen.