Eingereichter Text
Digitalisierung und Datenmanagement sind eine grosse Herausforderung im schweizerischen Gesundheitswesen und es besteht erheblicher Handlungsbedarf. Die enormen Mengen an vorhandenen Daten im schweizerischen Gesundheitswesen müssen signifikant besser zur Systementwicklung genutzt werden.
Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist der Bundesrat bereit, die von ihm vorgelegten Änderungen von KVV; KVAV und KLV betreffend Datenlieferungsplicht der Versicherer und Datenbekanntgabe durch Leistungserbringer bei ambulanten Behandlungen vor der Verabschiedung zu überarbeiten, um eine bestmögliche Nutzung von Gesundheitsdaten zu ermöglichen? Wenn ja, wie?
2. Wie wird er die Vorlage nach Auswertung der Vernehmlassung anpassen respektive verbessern?
3. Die Auswertung und Darstellung der Daten müsste durch die Verwaltung im vorliegenden Reformpaket geregelt werden. Warum ist dies nicht der Fall?
4. Um höchstmögliche Transparenz zu schaffen, den seit langem geforderten Qualitätswettbewerb zu fördern und die Wahlfreiheit von Patentinnen und Patienten zu erhöhen, ist es von entscheidender Bedeutung, Daten der Versicherer und der Leistungserbringer in vergleichbarer Form (benchmarkfähig) zu erheben und darzustellen. Warum werden diese Punkte in einer Zielnorm am Anfang von Artikel 28 KVV und Artikel 62a KVAV nicht genannt?
5. Im Rahmen der Neuformulierung von Artikel 21 KVG wurden einige Ziele der Datenweitergabe im Gesetz festgeschrieben. In der neuen Version von Artikel 28 KVV wurden lit. a. bis g. von Absatz 1 entfernt. Warum sind nun einige wichtige Kriterien zur Definition der notwendigen Daten aus der Gesetzgebung verschwunden, die in Artikel 21 KVG fehlen?
Begründung
Vom 11. März bis 16. Juni 2022 hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zu Veränderungen von KVV, KVAV und KLV durchgeführt. Dabei ging es schwergewichtig um die Datenlieferungsplicht der Versicherer und die Datenbekanntgabe durch Leistungserbringer bei ambulanten Behandlungen.
Digitalisierung und Datenmanagement sind eine grosse Herausforderung im schweizerischen Gesundheitswesen und es besteht erheblicher Handlungsbedarf.
Diese Revision ist deshalb zu begrüssen, allerdings wird das sich in beiden Themen bietende Potential durch die vorliegenden Verordnungsentwürfe bei weitem nicht ausgeschöpft, was bedauerlich ist.
Die enormen Mengen an vorhandenen Daten im schweizerischen Gesundheitswesen müssen signifikant besser zur Systementwicklung genutzt werden.
Deshalb muss der Bundesrat die Verordnungsentwürfe in diesem Sinn weiterentwickeln.