Interpellation Eichenberger-Walther (13.4209): US-Swiss Safe Harbor Framework. Wiederherstellung des Vertrauens beim Datenaustausch mit den USA
Erledigt (21.03.2014)
Eingereichter Text
Der Bundesrat ist gebeten, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1. Welche Meinung vertritt er hinsichtlich der Massnahmen, welche die Europäische Kommission in Bezug auf den Datenaustausch mit den Vereinigten Staaten getroffen hat?
2. Hat er ebenfalls Massnahmen ergriffen, um das Vertrauen beim Datenaustausch mit den Vereinigten Staaten wiederherzustellen? Wenn ja, welche? Wenn nein, weshalb nicht?
3. Die Europäische Kommission hat von den Vereinigten Staaten die Umsetzung von 13 Empfehlungen per sofort bis Sommer 2014 verlangt. Hat er dasselbe vor, um die Einführung der Vereinbarung Safe Harbor Schweiz-USA zu verbessern?
Begründung
Im Zuge der Veröffentlichungen von Edward Snowden wurde die grossflächige Spionagetätigkeit bei Bevölkerung und Unternehmen durch die Vereinigten Staaten bekannt. Als Antwort hat die Europäische Kommission am 27. November 2013 ein Massnahmenpaket präsentiert, um das Vertrauen ihrer Bevölkerung bei der Verwendung und der Übermittlung von Daten wiederherzustellen. Dabei handelt es sich insbesondere um: eine rasche Übernahme der Reform des Datenschutzes innerhalb der EU; ein Paket von 13 Empfehlungen an die Vereinigten Staaten, welche per sofort bis Sommer 2014 übernommen werden müssen; eine Verstärkung der Massnahmen beim Datenschutz im Bereich der Strafverfolgung.
Das Sammeln und Übermitteln von Daten beeinträchtigt unmittelbar die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen. Die Missachtung der Privatsphäre ist inakzeptabel. Es sind Massnahmen notwendig, um das Vertrauen beim Datenaustausch mit den Vereinigten Staaten wiederherzustellen.
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h1>Stellungnahme des Bundesrats
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1. Der Bundesrat teilt die Besorgnis der Interpellantin über die Gefahren, welche Überwachungstätigkeiten ausländischer Dienste für die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen. Er verurteilt entschieden jede nachrichtendienstliche Aktivität fremder Länder, mit welcher Schweizer Gesetze verletzt werden, unabhängig davon, wer diese Verletzungen begeht. Der Bundesrat hat wiederholt auf die Bedeutung des Schutzes der Privatsphäre hingewiesen und steht dem Anliegen der Stärkung des Datenschutzes – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene – positiv gegenüber. Er begrüsst damit die am 27. November 2013 angekündigten Bemühungen der Europäischen Kommission zur Stärkung des Datenschutzes gegenüber den USA und wird das weitere Vorgehen der EU in dieser Angelegenheit mit Aufmerksamkeit verfolgen.
2. Der Bundesrat hat sich seit Juni 2013 mit den mutmasslichen Aktivitäten der US-amerikanischen Nachrichtendienste und den in der Interpellation erwähnten Enthüllungen von Edward Snowden über die Datensammelprogramme der USA auseinandergesetzt. Das EDA hat als Reaktion auf die angeblichen Spionageaktivitäten in Genf die US-Botschaft in einer diplomatischen Note vom 10. Juni 2013 zu einer Stellungnahme aufgefordert. In ihrer Antwort auf die Demarche der Schweiz haben die USA erklärt, dass sie Behauptungen bezüglich geheimdienstlicher Tätigkeiten nicht kommentieren. Sie haben ausserdem unterstrichen, dass die Regierung der USA die Schweizer Gesetze und die Souveränität der Schweiz respektiert. In den bilateralen Kontakten mit der amerikanischen Regierung hat die Schweiz mehrmals unterstrichen, dass es wichtig ist, dass die USA im Dialog mit den betroffenen Partnerstaaten das verlorene Vertrauen wieder aufbauen. In seiner Rede am 17. Januar 2014 zur NSA hat Präsident Barack Obama eine Reihe von Reformen angekündigt. Der Bundesrat erachtet diese Ankündigungen als einen ersten Schritt in die richtige Richtung und wird die Umsetzung dieser Massnahmen eng verfolgen. Daneben ist die Schweiz auch auf multilateraler Ebene aktiv, um den Datenschutz und das Recht auf informationelle Privatheit zu stärken – international, aber ebenso im Verhältnis zu den USA. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die von der UN-Generalversammlung am 18. Dezember 2013 angenommene Resolution “The right to privacy in the digital age” zu verweisen, die von der Schweiz unterstützt worden ist. Mit dieser Resolution wird festgelegt, dass Menschenrechte nicht nur offline, sondern auch online gelten. Der Text äussert sich ausdrücklich zur extraterritorialen Überwachung und zu deren negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte, wobei alle Staaten aufgefordert werden, ihre eigene Rechtslage entsprechend zu überprüfen. Ausserdem befürwortet der Bundesrat wo nötig die Verstärkung der bestehenden internationalen Regelungen und setzt sich namentlich für die laufenden Arbeiten des Europarates für eine Modernisierung der Konvention über den Datenschutz (STE 108; SR 0.235.1) ein. Dabei unterstützt er die Politik des Europarates, welche darauf abzielt, den Beitritt von Nichtmitgliedstaaten (wie den USA) zur Datenschutzkonvention zu fördern.
3. Zu den von der Europäischen Kommission am 27. November 2013 vorgeschlagenen Massnahmen für die Wiederherstellung des Vertrauens in die Datenströme zwischen der EU und den USA gehören u. a. 13 Empfehlungen zur Verbesserung des durch die Safe-Harbor-Regelung gebotenen Datenschutzes. Wie die EU verfügt auch die Schweiz über einen bilateralen Datenschutzrahmen mit den USA, welcher nach dem Vorbild des Safe Harbor Framework zwischen der EU und den USA geschaffen worden ist und sowohl den Datentransfer aus der Schweiz in die USA erleichtern wie auch die Datenschutzrechte der betroffenen Personen stärken soll (US-Swiss Safe Harbor Framework). Die Schweiz wird deshalb die Diskussionen zwischen der EU und den USA in Sachen Datenschutz auch im Hinblick auf mögliche Massnahmen zur Verbesserung des durch das US-Swiss Safe Harbor Framework gewährleisteten Schutzstandards mit Aufmerksamkeit verfolgen.