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Inter­pel­la­ti­on Feri (17.3531): Digi­ta­li­sie­rung im Gesundheitswesen

Inter­pel­la­ti­on Feri (17.3531): Digi­ta­li­sie­rung im Gesundheitswesen

Ein­ge­reich­ter Text

Es ist nichts dage­gen ein­zu­wen­den, wenn Post, SBB, UBS, Swis­s­com, Cre­dit Sui­s­se oder wei­te­re Fir­men eine E‑ID her­aus­ge­ben. Das tun sie ja bereits und wenn sich die­se Unter­neh­men dar­um bemü­hen, ihren E‑ID-Ser­vice zu ver­bes­sern und zu ver­ein­heit­li­chen, so kann man das nur begrü­ssen. Das Ver­trau­en in einen E‑ID-Ser­vice ist zen­tral und muss vom Staat selbst (oder von einem beauf­trag­ten Drit­ten) sicher­ge­stellt wer­den. Schliess­lich geht es bei der E‑ID um die Grund­satz­fra­ge, wie die bestehen­den Daten­in­fra­struk­tu­ren des Staa­tes respek­ti­ve staats­na­her Betrie­be für die All­ge­mein­heit erschlos­sen wer­den sol­len. Des­halb stellt sich die Fra­ge des Ver­trau­ens gegen­über E‑ID beson­ders auch im Gesundheitswesen.

Ich bit­te des­halb den Bun­des­rat, fol­gen­de Fra­gen zu beantworten:

  1. Wie kann der Pati­ent, die Pati­en­tin wirk­lich sicher gehen, dass auch mit E‑ID der Daten­schutz gewähr­lei­stet ist?
  2. Was unter­nimmt er für die Inte­gra­ti­on der staat­li­chen digi­ta­len Iden­ti­tät (E‑ID) als ver­trau­ens­för­dern­de Mass­nah­me und als Grund­la­ge zur Sicher­heit bei der Digi­ta­li­sie­rung im Gesundheitswesen?
  3. Gibt es bereits eine Chan­cen-Risi­ken-Ana­ly­se in Bezug auf die Digi­ta­li­sie­rung im Gesundheitswesen?

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