Interpellation Fiala (17.4088): Umsetzungsfragen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung [Vgl. auch Motion Fiala 16.3752 und Frage Fiala 17.5528]
Eingereichter Text
Kaum ein Schweizer Unternehmen, das nicht von der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU betroffen ist, welche am 25. Mai 2018 in der EU zur Anwendung kommt. Die Regulierung zwingt alle Firmen, die Kunden in der EU haben, zu massiven bürokratischen Aufwänden. Viele Fragen der konkreten Umsetzung sind dabei jedoch noch offen und sollten vom Bundesrat beantwortet werden:
- Wird die EU die Äquivalenz der Schweizer Datenschutz-Gesetzgebung weiterhin anerkennen?
- Wer ist der Ansprechpartner für Schweizer Unternehmen (z.B. bei Meldepflichten) betreffend der DSGVO und E‑DSG? Ist dies der EDÖB, eine Stelle in der EU oder gar beide?
- Werden Untersuchungen und allfällige Sanktionen gegenüber Schweizer Unternehmen von einer schweizerischen Stelle durchgeführt? Wie und durch wen?
- Können Unternehmen für den gleichen Fall sowohl von der Schweiz, als auch von Seiten EU sanktioniert werden?
- Können Unternehmen von der EU oder deren Mitgliedsstaaten sanktioniert werden, obwohl sie schweizerisches Recht einhalten?
- Werden Schweizer Zertifizierungen und Zertifizierungsstellen von der EU anerkannt?
- Ist die Schweiz bei der Erarbeitung von Standards involviert?
- Die DSGVO verweist an vielen Stellen auf das Recht der Mitgliedsstaaten. Welche Rolle spielt dabei das schweizerische Recht?
- Diese Fragen zeigen, dass ein grosser Koordinierungsbedarf bereits vor der parlamentarischen Beratung der Revision des DSG besteht. Daher wurde der Bundesrat mit der überwiesenen Motion 16.3752 beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit der EU zu suchen. Gemäss Antwort auf meine Frage 17.5528 in der Fragestunde vom 4. Dezember hat der Bundesrat erklärt, er wolle nicht vor der parlamentarischen Beratung die Europäische Kommission kontaktieren. Die oben erwähnten Fragen stellen sich für viele Schweizer Unternehmen jedoch bereits im Mai 2018. Ausserdem sind diese Umsetzungsfragen gerade auch für die Beratung des schweizerischen DSG sehr wertvoll. Welche Schritte gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um diesen Koordinationsbedarf möglichst rasch staatsvertragsrechtlich zu regeln?