Eingereichter Text
Vor dem Hintergrund einer drohenden Notstandssituation aufgrund des Coronavirus, auch in der Schweiz, bitte ich das Büro um Beantwortung nachstehender Fragen:
1. Wie kann das gute Funktionieren der Institutionen in Notsituationen aufrechterhalten werden?
2. Wäre es im Grundsatz möglich, in Notsituationen parlamentarische Entscheide zu fällen, ohne dass das Parlament sich physisch im Parlament versammelt?
3. Falls das heute nicht möglich ist, welche verfassungsrechtlichen/gesetzgeberischen Grundlagen müssen geschaffen werden, damit der Ratsbetrieb in Krisensituationen auch ohne physische Anwesenheit aufrechterhalten werden kann?
4. Welche technischen Voraussetzungen (elektronische Identitäten, Programme zur Abwicklung von politischen Prozessen etc.) wären erforderlich, um den Ratsbetrieb online sicher und effizient zu gestalten?
Begründung
Die Herausforderungen, die der Ratsbetrieb an die Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Milizsystem im Alltag stellen, sind bereits gross. Im Zuge von Notsituationen wie z.B. in der aktuellen Ausgangslage mit dem Coronavirus, ist die Sicherstellung des formalen Ratsbetriebs und der materiellen Ratsarbeit zusätzlich erschwert.
Stellungnahme des Büros vom 1.5.2020
1. Das Büro kann zum Umgang mit der Corona-Pandemie konkret folgende Angaben machen:
Während der Frühlingssession 2020 spitzte sich die Gesundheitslage stetig zu. Am Freitag, 13. März 2020, verschärfte der Bundesrat die bereits bestehenden Massnahmen zum Schutz der Gesundheit (u.a. Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen). Über das Wochenende nahm die Verbreitung der Corona-Infektionen in der Schweiz deutlich zu. Die Büros entschieden daraufhin am Sonntag, 15. März 2020, die letzte Woche der Frühlingssession ausfallen zu lassen und die geplanten Kommissionssitzungen vorerst auszusetzen. Am Montag, 16. März 2020, rief der Bundesrat die ausserordentliche Lage aus. Die Ratspräsidien, die Verwaltungsdelegation sowie die Büros der Räte arbeiteten und planten weiter und stellten via Ratspräsidien den Austausch mit dem Bundesrat sicher. Es wurden umgehend die notwendigen Massnahmen ergriffen, damit Rat und Kommissionen unter den gebotenen Schutz- und Hygienevorgaben wieder die Arbeit zu den wichtigsten anstehenden Geschäften aufnehmen konnten. So veranlassten die Büros das Notwendige, damit Kommissionen in grösseren Sitzungszimmern tagen können, und beauftragten die Parlamentsdienste, ein System für Video- und Telefonkonferenzen für die Sitzungen der parlamentarischen Organe bis zur Vertraulichkeitsstufe “INTERN” einzurichten. Zudem wurde per Beschluss der Koordinationskonferenz vom 26. März 2020 geprüft, unter welchen rechtlichen und praktischen Voraussetzungen diese Sitzungen abgehalten werden können. Bereits am 22./23. März 2020 tagte die Finanzdelegation. Am 26. März 2020 informierten die Büros die Ratsmitglieder und die Öffentlichkeit über die geplante ausserordentliche Session auf dem Gelände der Bernexpo und legten nach Konsultation der Kommissionspräsidien fest, welche Kommissionen (WAK, WBK und SGK) an Sitzungen einen Mitbericht an die Finanzkommissionen zu den dringlichen Krediten richten konnten. Am 6. April 2020 nahmen erste Kommissionen ihre Arbeiten auf. Gleichentags legten die Büros einen Sitzungsplan für die Kommissionen bis zur ausserordentlichen Session vor, zudem wurde für jede Kommission ein Sitzungstag vor der Sommersession reserviert. Zusätzliche Sitzungen wurden in Form von Videokonferenzen zugelassen. Die Büros haben dafür gesorgt, dass der parlamentarische Betrieb nicht unterbrochen wurde; da aber alles in kurzer Zeit vorbereitet und entschieden werden musste, ist sicher nicht alles ganz optimal gelaufen. Nach Einschätzung des Büros ist es insgesamt jedoch gelungen, die Handlungsfähigkeit der Bundesversammlung auch unter erschwerten Rahmenbedingungen stets zu gewährleisten. Aus diesen Erfahrungen können für das Funktionieren der Bundesversammlung in Notsituationen für die Zukunft sicher wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden (vgl. dazu auch die Antwort auf Frage 4).
2. und 3. Die rechtlichen Anforderungen für die Durchführung von Kommissionssitzungen sind nicht so hoch wie für das Ratsplenum. Deshalb hat das Büro es den Kommissionen freigestellt, ihre Beratungen auch über Videokonferenzen abzuhalten. Sowohl die Büros als auch die Kommissionen machten und machen davon Gebrauch. Für das Ratsplenum ist die physische Anwesenheit jedoch unabdingbar und auf Verfassungsstufe geregelt: “Die Räte können gültig verhandeln, wenn die Mehrheit ihrer Mitglieder anwesend ist.” (Art. 159 Abs. 1 BV). Eine Abkehr von der physischen Präsenz bedarf deshalb einer Änderung der Bundesverfassung.
4. Die Organisation einer virtuellen Sitzung der Räte stellt hohe technische Anforderungen. Es geht u.a. darum, die Identität der Ratsmitglieder zu garantieren und ihre Rede‑, Antrags- und Abstimmungsrechte ohne Verfälschungsgefahr zu gewährleisten. Neben technischen Aspekten und Verfahrensfragen gibt es auch zentrale Themen des Datenschutzes sowie wichtige staats- und demokratiepolitische Fragen zu klären. Das Büro würde es deshalb begrüssen, wenn sich die zuständigen Sachkommissionen im Falle einer Überprüfung der heutigen Regelung auch damit auseinandersetzen würden, was für Auswirkungen eine virtuelle Ratssitzung beispielsweise für das Öffentlichkeitsprinizip und die Repräsentationsfunktion des Parlaments, aber auch für die Medien und Interessenvertreter hat.