- Dringende Notwendigkeit staatlich gestützter, transparenter Kapazitäten zur Erkennung und sachlichen Korrektur von Desinformation in sozialen Medien.
- Rechtsrahmen, Datenschutz und verfassungsmässige Schranken sowie klare Aufgaben, Zulässigkeit und Ausschlüsse müssen definiert werden.
- Transparenz‑, Rechenschafts- und Kontrollmechanismen sowie Zusammenarbeit mit Faktenprüfern, Medien und Plattformen sind zwingend.
Interpellation Flach (25.4133): Cyber-Legion für die Demokratie
Eingereichter Text
Die Verbreitung von Falschinformationen und die Manipulation öffentlicher Debatten durch Bots und koordinierte Desinformationskampagnen stellen eine zunehmende Gefahr für die demokratische Meinungsbildung, die öffentliche Sicherheit und das Vertrauen in staatliche Institutionen dar. Andere europäische Staaten setzen bereits auf verstärkte staatliche Massnahmen zur Abwehr solcher Informationsoffensiven: Polen hat seine Cyber- und Informationsabwehrkapazitäten nach mehreren gravierenden Vorfällen deutlich ausgebaut und staatliche sowie zivilgesellschaftliche Initiativen zur Erkennung und Entlarvung von Fake-News intensiviert; staatliche Stellen und Presseagenturen arbeiten an Programmen zur Identifikation und Gegensteuerung von Desinformation. Estland und weitere Staaten verfolgen ergänzende Modelle, die staatliche Kapazitäten, freiwillige Cyber-Verteidigungseinheiten und die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Faktencheckern verbinden. Solche Modelle kombinieren technische Detektion (Bot-Analyse, Netzwerkmetriken) mit schnellen, sachlichen Gegenbotschaften und Transparenz-Massnahmen.
Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat um Auskunft über die Möglichkeiten, in der Schweiz eine koordinierte, rechtlich gebundene «Cyber-Legion» — verstanden als staatlich gestützte, transparent geführte Einheit zur Erkennung und sachlichen Korrektur von Falsch- und Bot-Narrativen in sozialen Medien — aufzubauen.
- Auf welcher rechtlichen Grundlage könnte eine solche Einheit betrieben werden? Welche Schranken (Verfassung, Datenschutz) wären zu beachten?
- Wie könnte der Bundesrat Zweck, Aufgaben und Grenzen definieren? Welche Massnahmen wären zulässig, welche ausgeschlossen?
- Wie könnte die Zusammenarbeit mit Faktenprüfstellen, Medien, Forschungseinrichtungen und Plattformen gestaltet werden, damit staatliche Gegeninformation nicht als Zensur erscheint?
- Welche Mechanismen könnten Transparenz, Rechenschaft und Kontrolle sichern (z. B. Register, Berichte, Beirat)?
- Welche technischen Mittel (Bot-Erkennung, NLP etc.) könnten eingesetzt werden, und wie könnten Fehler sowie Eingriffe in legitime Kommunikation minimiert werden?
- Könnte der Bund Vereinbarungen mit Plattformen eingehen oder sich auf Empfehlungen und Vorgaben beschränken?
- Könnte es gesetzliche Anpassungen brauchen, um Bot-Netze wirksamer zu sanktionieren?