Eingereichter Text
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche konkreten Massnahmen plant der Bundesrat, um den Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum zu stärken?
- Welche Schritte werden unternommen, um die Privatsphäre von Minderjährigen vor Datenmissbrauch durch Tech-Unternehmen besser zu schützen?
- Wie wird gewährleistet, dass Bildungseinrichtungen über eine sichere digitale Infrastruktur verfügen?.
- Welche Lehren kann die Schweiz aus den Best Practice von Ländern wie Dänemark, Australien und Taiwan ziehen, die bereits Massnahmen zur Eindämmung digitaler Risiken eingeführt haben.
Begründung
Digitalisierung bietet erhebliche Risiken für Kinder und Jugendliche erhebliche Risiken.
Entscheidend ist, den Schutz Minderjähriger als integralen Bestandteil in der Strategie «Digitale Schweiz» zu verankern.
Gezielte Massnahmen können sicherstellen, dass die digitale Transformation zum Wohle aller erfolgt und eine Strategie der Digitalität in Bildung und Gesundheit unter den Aspekten des praktischen Kinder- und Jugendschutzes implementiert und umgesetzt werden kann.Digitale Souveränität bedeutet für Staaten und Individuen, dass sie im digitalen Raum selbst bestimmt agieren können.
Für Kinder und Jugendliche ist das sehr wichtig, da sie eine besonders verletzliche und zu schützende Gruppe im digitalen Raum sind. Die Schweiz verfolgt bereits Ansätze, die den freien Datenverkehr mit dem Schutz sensibler Daten verbinden. Dabei wird betont, dass eine vollständige Kontrolle nicht erstrebenswert, sondern eine Balance zwischen freiem Zugang und Schutz notwendig ist.Für Kinder bedeutet dies, dass sie nicht nur vor Risiken wie Cybermobbing oder Kostenfallen geschützt werden müssen, sondern auch befähigt werden sollten, die digitalen Angebote selbst bestimmt zu nutzen.
Die alleinige Einführung von Verboten im digitalen Raum hat sich als unzureichend erwiesen.
Verbote können zwar kurzfristig Risiken minimieren, greifen jedoch nicht die Ursachen der Probleme auf.
Präventive Massnahmen wie Bildung und Aufklärung sollen im Vordergrund stehen. Digitale Kompetenzen ermöglichen es Kindern und Jugendlichen besser, Risiken eigenständig zu erkennen und zu vermeiden. Restriktive Massnahmen ohne begleitende Aufklärung werden oft umgangen oder wirken sogar kontraproduktiv.
Stellungnahme des Bundesrats
1. Der Bundesrat hat das UVEK am 5. April 2023 beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen auszuarbeiten. Mit der Vorlage sollen die Rechte aller Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz gestärkt und von den Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen mehr Transparenz und Berichtspflichten verlangt werden, um die Auswirkungen der Tätigkeiten auf die Grundrechte besser abschätzen zu können. Die Vernehmlassungsvorlage wurde ausgearbeitet. Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach damit befasst und wird zu einem späteren Zeitpunkt einen Entscheid fällen.
Weiter ist am 1.1.2025 das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG; SR 446.2) in Kraft getreten. Das Gesetz nimmt auch Plattformdienste in die Pflicht, die Minderjährigen Videos oder Videospiele zugänglich machen und verpflichtet sie zu Alterskontrollen und Meldeverfahren. Daneben verankert das Gesetz auch die nationale Plattform Jugend und Medien, welche die Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zum Ziel hat.
Basierend auf den Postulaten Vara 24.4480 «Psychische Gesundheit von Jugendlichen und Exposition gegenüber sozialen Netzwerken. Was wird unternommen? » sowie Graf Maya 24.4592 «Kinder und Jugendliche vor schädlichem Konsum von sozialen Medien schützen» wird der Bundesrat zudem prüfen, ob und inwiefern Altersschranken für soziale Netzwerke sinnvoll sind.
2. Auf die Bearbeitung von Personendaten ist das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1) anwendbar. Es schreibt unter anderem vor, dass Personendaten nur zu einem bestimmten und für die betroffene Person erkennbaren Zweck beschafft werden dürfen. Es dürfen auch nicht mehr Daten als nötig für den angegebenen Zweck verwendet werden (Verhältnismässigkeitsprinzip). So wie auch in anderen Gebieten des Internets ist die Durchsetzung von Schweizer Recht bei internationalen Akteuren eine Herausforderung. Das Datenschutzgesetz verpflichtet aber unter gewissen Voraussetzungen (Art. 14 Abs. 1 DSG) die Datenbearbeiter mit Sitz im Ausland, eine Vertretung in der Schweiz zu bezeichnen, wenn sie Personendaten von Personen in der Schweiz bearbeiten.
Darüber hinaus sehen gewisse (noch nicht in Kraft getretene) Bestimmungen des neuen JSFVG einen besonderen Schutz für Minderjährige vor. Erheben die Anbieterinnen von Abruf- und Plattformdiensten Daten von Minderjährigen, so dürfen sie diese ausschliesslich für die Alterskontrolle verwenden (Art. 8 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3). Bei vorsätzlicher Verwendung von Daten von Minderjährigen für andere Zwecke sind Bussen von bis zu 40 000 Franken vorgesehen (Art. 34 Abs. 2).
3./4. Bildungseinrichtungen der obligatorischen Schule fallen in die Zuständigkeit der Kantone. Im Rahmen der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und ‑direktoren (EDK) haben die Kantone ihre Identitätsdienste föderiert, um den Bildungseinrichtungen über eine Login-Lösung (Edulog) einen datensparsamen Zugang zu digitalen Services zu ermöglichen. Für die Weiterentwicklung des digitalen Bildungsraums Schweiz betreiben die EDK und das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) die Fachagentur Educa (www.educa.ch). Sie schafft schweizweit Grundlagen für den digitalen Bildungsraum Schweiz und fördert insbesondere auch den Zugang zu und die Nutzung von digitalen Diensten für das Bildungswesen. Educa unterstützt Schulleitungen und Bildungsverwaltung seit Juli 2022 mit einer Anlaufstelle für Datennutzung und Datenschutz. Die Anlaufstelle beantwortet technische, rechtliche und ethische Fragestellungen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Speicherung von Daten in der Cloud oder der Weitergabe von Personendaten. Erkenntnisse aus der Anlaufstelle fliessen in die Entwicklung einer Datennutzungspolitik ein. Ausserdem stellt Educa den Schulen mit den Dossiers «Datenschutzkonforme Schule» und «Informationssicherheit im Bildungssystem» nützliche Informationen und praktische Hilfsmittel zur Verfügung. Zudem vernetzt sich Educa auf nationaler und internationaler Ebene mit den relevanten Akteuren in Wirtschaft, Forschung und Verwaltung. Diese Vernetzung ermöglicht Educa Zugang zu bewährten Praktiken und Orientierungshilfen für die Weiterentwicklung des digitalen Bildungsraums Schweiz.