Inter­pel­la­ti­on Häs­sig (25.3836): Daten­schutz-Regeln in Spi­tä­lern vereinheitlichen/harmonisieren, um Inno­va­ti­on zu fördern

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Cloud-basier­te IT-Ser­vices bie­ten im Gesund­heits­we­sen enor­mes Poten­zi­al für sta­bi­le, siche­re und kosten­gün­sti­ge Lösun­gen. Ska­lier­ba­re Soft­ware wird heut­zu­ta­ge fast aus­schliess­lich cloud­ba­siert ent­wickelt. Zudem kön­nen Tech­no­lo­gien und Anwen­dun­gen aus ande­ren Bran­chen adap­tiert wer­den, wodurch sich die Ent­wick­lungs­ko­sten sen­ken und die Ska­lier­bar­keit erhö­hen lässt. Cloud-Dien­ste sind ausser­dem qua­li­täts­re­le­vant, da die gene­rel­le Ver­füg­bar­keit, Sicher­heit, Latenz und Aus­fall­si­cher­heit mei­stens bes­ser sind als bei selbst ent­wickel­ten Anwen­dun­gen, die in eige­nen IT-Infra­struk­tu­ren geho­stet werden.

Die aktu­el­le Rechts­la­ge erschwert den Ein­satz cloud­ba­sier­ter Lösun­gen. Gesund­heits­da­ten sind durch das Bun­des­ge­setz über den Daten­schutz (DSG) und die kan­to­na­len Daten­schutz­ge­set­ze geschützt und müs­sen nach deren Grund­sät­zen bear­bei­tet wer­den. Dem öffent­li­chen Recht unter­stell­te Spi­tä­ler sowie Spi­tä­ler mit einem kan­to­na­len Lei­stungs­auf­trag müs­sen nach den in ihrem jewei­li­gen Kan­ton gel­ten­den daten­schutz­recht­li­chen Vor­ga­ben han­deln. Die kan­to­na­len und teil­wei­se kom­mu­na­len Grund­sät­ze und Vor­ga­ben sind jedoch sehr unter­schied­lich. Dadurch erfolgt die Umset­zung durch die Daten­schutz­be­auf­trag­ten unein­heit­lich. Die­se Situa­ti­on ist beson­ders für schweiz­weit täti­ge Gesund­heits­in­sti­tu­tio­nen schwie­rig und behin­dert Innovationen.

Ange­sichts die­ser Pro­ble­ma­tik stel­le ich dem Bun­des­rat fol­gen­de Fragen:

  1. Teilt der Bun­des­rat die Ein­schät­zung, dass bezüg­lich der Daten­schutz­um­set­zung im Bereich von Clouds im Gesund­heits­we­sen Har­mo­ni­sie­rungs­be­darf besteht, z.B. in Bezug auf ein­heit­li­che Anfor­de­run­gen an die Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit von Spi­tä­lern und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen oder die Daten­hal­tung in der Schweiz?
  2. Ist der Bun­des­rat bereit, zusam­men mit Daten­schüt­zern und ICT-Fach­leu­ten ein­heit­li­che Vor­ga­ben für die Umset­zung (Vollzugshilfe/Leitfaden) zu erar­bei­ten, um Inno­va­tio­nen zu för­dern? Gibt es Gefä­sse beim Bund, die genutzt wer­den können?
  3. Ist es ver­fas­sungs­recht­lich mög­lich, alle Cloud-Dien­ste im Gesund­heits­we­sen dem natio­na­len Bun­des­ge­setz über den Daten­schutz zu unter­stel­len? Falls ja, ist der Bun­des­rat bereit, das DSG anzupassen?
  4. Was hält der Bun­des­rat von der Idee, eine Liste mit zer­ti­fi­zier­ten Cloud-Dien­sten zu publi­zie­ren, die im Gesund­heits­we­sen tätig sind? Wel­che unab­hän­gi­ge Stel­le könn­te Audits durch­füh­ren und eine sol­che Liste veröffentlichen?