Inter­pel­la­ti­on Jean Tschopp (24.3415): Platt­for­men und KI: Rech­te der Nut­ze­rin­nen und Nutzer

Inter­pel­la­ti­on Jean Tschopp (24.3415): Platt­for­men und KI: Rech­te der Nut­ze­rin­nen und Nutzer

Ein­ge­reich­ter Text

Online-Platt­for­men neh­men beacht­lich viel Raum ein. Ihr Sta­tus ist jedoch unklar. In der Schweiz ist die recht­li­che Situa­ti­on der Online-Platt­for­men nicht gere­gelt. Im April 2023 hat der Bun­des­rat das UVEK beauf­tragt, eine Ver­nehm­las­sungs­vor­la­ge zur Regu­lie­rung der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­platt­for­men aus­zu­ar­bei­ten. Sie war für März 2024 vor­ge­se­hen, soll­te dem Bun­des­rat jetzt aber im Herbst unter­brei­tet wer­den. Es ist kaum wahr­schein­lich, dass eine Regu­lie­rung vor 2027 in Kraft tritt.

Die EU ihrer­seits ist dabei, zu han­deln. Die EU-Ver­ord­nung über einen Bin­nen­markt für digi­ta­le Dien­ste (Digi­tal Ser­vices Act; DSA) ist seit Febru­ar 2024 in Kraft. Dem­nach gilt der Grund­satz, dass online ille­gal ist, was auch off­line ille­gal ist. Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat 19 sehr gro­sse Platt­for­men (mit EU-weit mehr als 45 Mil­lio­nen akti­ven Nut­ze­rin­nen und Nut­zern pro Monat) wie Face­book, Insta­gram, Lin­ke­dIn, Tik­Tok, X (ehe­mals Twit­ter) und die bei­den sehr gro­ssen Online-Such­ma­schi­nen Bing und Goog­le Search iden­ti­fi­ziert, die ein syste­mi­sches Risi­ko dar­stel­len und umfang­rei­che Schutz­mass­nah­men erfor­dern. Goog­le hat zum Bei­spiel bereits meh­re­re Mil­li­ar­den in Start-ups inve­stiert, die auf künst­li­che Intel­li­genz (KI) spe­zia­li­siert sind. KI bie­tet zwar Chan­cen in der Daten­ana­ly­se, birgt aber auch ver­schie­de­ne Risi­ken für die freie Mei­nungs­bil­dung, die für eine direk­te Demo­kra­tie wie die Schweiz, den Daten­schutz oder die Ver­hin­de­rung von Iden­ti­täts­be­trug zen­tral ist.

Die Nut­ze­rin­nen und Nut­zer brau­chen auch Schutz vor den Fal­len von Dark Pat­terns: Sie müs­sen wis­sen, was ihnen ange­bo­ten wird, mit wem sie sich ein­las­sen, wer bei Pro­ble­men ver­ant­wort­lich ist und war­um ihnen bestimm­te Inhal­te emp­foh­len werden.

Im Bereich des Daten­schut­zes schliess­lich kon­zen­triert sich die Schweiz auf die indi­vi­du­el­le Ver­ant­wor­tung, wäh­rend die EU auch Platt­for­men (juri­sti­sche Per­so­nen) einschliesst.

1) Wie will der Bun­des­rat auf die syste­mi­schen Risi­ken der Inte­gra­ti­on von künst­li­cher Intel­li­genz in Online-Such­ma­schi­nen reagieren?

2. Wie wird der Bun­des­rat vor­ge­hen, um die Wahl­frei­heit der Nut­ze­rin­nen und Nut­zer ange­sichts von unlau­te­rem Wett­be­werb oder von Miss­brauch einer markt­be­herr­schen­den Stel­lung durch Online-Platt­for­men zu gewährleisten?

3. Erwägt der Bun­des­rat Sank­tio­nen auch gegen die betei­lig­ten Platt­for­men (juri­sti­sche Per­so­nen) und nicht nur gegen die Ein­zel­per­so­nen, die sie vertreten?

Ich dan­ke dem Bun­des­rat für die Beant­wor­tung mei­ner Fragen.

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