Eingereichter Text
Online-Plattformen nehmen beachtlich viel Raum ein. Ihr Status ist jedoch unklar. In der Schweiz ist die rechtliche Situation der Online-Plattformen nicht geregelt. Im April 2023 hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung der Kommunikationsplattformen auszuarbeiten. Sie war für März 2024 vorgesehen, sollte dem Bundesrat jetzt aber im Herbst unterbreitet werden. Es ist kaum wahrscheinlich, dass eine Regulierung vor 2027 in Kraft tritt.
Die EU ihrerseits ist dabei, zu handeln. Die EU-Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Digital Services Act; DSA) ist seit Februar 2024 in Kraft. Demnach gilt der Grundsatz, dass online illegal ist, was auch offline illegal ist. Die Europäische Kommission hat 19 sehr grosse Plattformen (mit EU-weit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern pro Monat) wie Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok, X (ehemals Twitter) und die beiden sehr grossen Online-Suchmaschinen Bing und Google Search identifiziert, die ein systemisches Risiko darstellen und umfangreiche Schutzmassnahmen erfordern. Google hat zum Beispiel bereits mehrere Milliarden in Start-ups investiert, die auf künstliche Intelligenz (KI) spezialisiert sind. KI bietet zwar Chancen in der Datenanalyse, birgt aber auch verschiedene Risiken für die freie Meinungsbildung, die für eine direkte Demokratie wie die Schweiz, den Datenschutz oder die Verhinderung von Identitätsbetrug zentral ist.
Die Nutzerinnen und Nutzer brauchen auch Schutz vor den Fallen von Dark Patterns: Sie müssen wissen, was ihnen angeboten wird, mit wem sie sich einlassen, wer bei Problemen verantwortlich ist und warum ihnen bestimmte Inhalte empfohlen werden.
Im Bereich des Datenschutzes schliesslich konzentriert sich die Schweiz auf die individuelle Verantwortung, während die EU auch Plattformen (juristische Personen) einschliesst.
1) Wie will der Bundesrat auf die systemischen Risiken der Integration von künstlicher Intelligenz in Online-Suchmaschinen reagieren?
2. Wie wird der Bundesrat vorgehen, um die Wahlfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer angesichts von unlauterem Wettbewerb oder von Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Online-Plattformen zu gewährleisten?
3. Erwägt der Bundesrat Sanktionen auch gegen die beteiligten Plattformen (juristische Personen) und nicht nur gegen die Einzelpersonen, die sie vertreten?
Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung meiner Fragen.