Eingereichter Text
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) bietet seit ihrer Einführung 1996 einen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog, der bei allen Krankenkassen gleich ist. Es handelt sich bei der OKP somit um ein und dasselbe Produkt, das von verschiedenen Krankenkassen angeboten wird. Doch obwohl die Leistungen in der obligatorischen Grundversicherung überall gleich sind, gibt es erhebliche Unterschiede bei den Verwaltungskosten. Im Jahr 2019 registrierte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) 51 Krankenkassen im OKP-Bereich. Dabei schwankten die Verwaltungskosten pro Person zwischen 99 und 573 Franken. Hier bietet sich ein grosses Potenzial zur Kostendämpfung, ohne dass in gesundheitsrelevante Leistungen eingegriffen würde. Die Digitalisierung des OKP-Rechnungswesens kann hier einen konkreten Nutzen bringen und zu massiven Einsparungen führen.
Deshalb gelange ich mit den folgenden Fragen an den Bundesrat:
1. Wie stellt sich der Bundesrat zum Ziel, ein jährliches Einsparpotenzial von mehreren Hundert Millionen Franken auszuschöpfen, indem im OKP-Rechnungswesen die betriebswirtschaftlichen und technischen Prozesse durch eine zeitgemässe Digitalisierung optimiert werden?
2. Könnte dies durch eine Auslagerung des OPK-Rechnungswesens in eine moderne Cloud-Dienstleistung erfolgen?
3. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass eine solche Massnahme zu mehr Transparenz und Effizienz führt?
Begründung
Die Krankenkassenprämien steigen dieses Jahr wieder stark an. Die Bevölkerung leidet auch sonst unter steigenden Preisen und Kaufkraftverlust. Umso dringender sind Massnahmen zur Kostendämpfung. Der vorliegende Vorschlag soll in die breite Diskussion aufgenommen werden.
Stellungnahme des Bundesrats vom 16.11.2022
1. Der Bundesrat achtet im Rahmen seiner Zuständigkeit darauf, Einsparpotentiale bestmöglich auszuschöpfen. Die Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, ihre Verwaltungskosten auf das für eine wirtschaftliche Geschäftsführung erforderliche Mass zu beschränken. Sie haben in den letzten Jahren Investitionen in die Informationstechnologie getätigt, um längerfristig ihre Verwaltungskosten zu senken. Versicherer mit einem grossen Versichertenbestand können dabei Skaleneffekte nutzen, um ihre Investitionen rascher zu amortisieren. Doch auch kleinere Versicherer können Informationstechnologie nutzen, um ihren Verwaltungsaufwand zu senken. Ausserdem steht den Verwaltungskosten auch eine Leistung gegenüber. So ist beispielsweise eine stärkere Rechnungs- bzw. Leistungskontrolle lohnenswert, wenn die dafür verwendeten Verwaltungskosten zu grösseren Einsparungen bei den Leistungskosten führen und damit die Kosten der OKP insgesamt gesenkt werden können.
Das BAG als Aufsichtsbehörde unterstützt die Versicherer ebenfalls darin, dass die betriebswirtschaftlichen und technischen Prozesse zeitgemäss digitalisiert sind. Das Kostendämpfungspaket II sieht zudem die Massnahme “Digitalisierung der Rechnungskontrolle” vor. Damit sollen sämtliche Leistungserbringer im stationären und im ambulanten Bereich verpflichtet werden, ihre Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Dies ist eine konkrete Massnahme, die zur Ausschöpfung von Einsparpotentialen bei den Verwaltungskosten einen wichtigen Beitrag leistet.
2. Welche technischen Lösungen für bestimmte Dienstleistungen effizient sind, kann nicht pauschal beantwortet werden und liegen in der Verantwortung der Versicherer. Diese stehen auch im Wettbewerb untereinander und haben Anreize, für sich die vorteilhafteste Lösung umzusetzen. Der Bundesrat würde verstärkte Digitalisierungsbestrebungen der Versicherer begrüssen. Gestützt auf Artikel 6 des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG; SR 832.12) haben alle Versicherer die Möglichkeit, u.a. ihr OKP-Rechnungswesen in moderne Cloud-Dienstleistungen auszulagern, soweit insbesondere der Datenschutz und die Datensicherheit gewährt werden.
3. Wie in anderen Wirtschaftsbereichen ist zu vermuten, dass Investitionen in die Digitalisierung von den Versicherern nur getätigt werden, wenn dadurch Kosteneinsparungen erzielt werden können. Der Bundesrat begrüsst deshalb alle Digitalisierungsbestrebungen, um die Verwaltungskosten von Krankenkassen zu reduzieren, was auch zu mehr Transparenz und Effizienz führt. Eine pauschale Digitalisierungsvorschrift würde jedoch keine automatische Erhöhung der Effizienz bewirken.