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Inter­pel­la­ti­on Mar­chand-Balet (18.3445): Auto­ma­ti­sier­te Fahr­zeu­ge und Haf­tung. Wann wird die Gesetz­ge­bung in der Schweiz angepasst?

Inter­pel­la­ti­on Mar­chand-Balet (18.3445): Auto­ma­ti­sier­te Fahr­zeu­ge und Haf­tung. Wann wird die Gesetz­ge­bung in der Schweiz angepasst?

Ein­ge­reich­ter Text

In den USA hat im März 2018 ein selbst­fah­ren­des Auto der Fir­ma Uber eine Fuss­gän­ge­rin erfasst und töd­lich ver­letzt. Die­ser Fall wirft Fra­gen nach der Haf­tung bei Unfäl­len auf. Die Schweiz posi­tio­niert sich als Pio­nie­rin in der Ent­wick­lung des auto­ma­ti­sier­ten Fah­rens: Nament­lich in Sit­ten, Frei­burg, Zug und Genf wer­den ent­spre­chen­de Ver­su­che durch­ge­führt. Des­halb ist eine schnel­le Anpas­sung der Gesetz­ge­bung in der Schweiz von zen­tra­ler Bedeu­tung, um die Ent­wick­lung die­ser Tech­no­lo­gien zu för­dern und die Posi­ti­on der Schweiz in die­sem Bereich zu festi­gen. Eine Moti­on zur Abschaf­fung der gesetz­li­chen Hür­den wur­de vom Natio­nal­rat angenommen.

Ange­sichts der rasan­ten Ent­wick­lung des auto­ma­ti­sier­ten Fah­rens müs­sen sämt­li­che recht­li­chen Fra­gen so schnell wie mög­lich geklärt wer­den. Daher stel­le ich fol­gen­de Fragen:

1. Wann wird laut dem Bun­des­rat die Schwei­zer Gesetz­ge­bung für auto­ma­ti­sier­te Fahr­zeu­ge ange­passt? Gibt es einen Akti­ons­plan oder einen Zeitplan?

2. Wie steht es aktu­ell um die Fra­ge nach der Haf­tung bei Unfällen?

3. Ist ein poli­ti­scher Wil­le vor­han­den, um die Ein­füh­rung auto­ma­ti­sier­ter Fahr­zeu­ge in der Schweiz zu fördern?

4. Wären neue gesetz­li­che Bestim­mun­gen denk­bar, wel­che die Fra­ge nach der Haf­tung bei die­sen Fahr­zeu­gen in den Test­pha­sen regeln?

Stel­lung­nah­me des Bun­des­rats vom 15.8.2018

1. Im Rah­men der sich in Erar­bei­tung befin­den­den Stra­ssen­ver­kehrs­ge­setz-Revi­si­on (SVG-Revi­si­on) soll sicher­ge­stellt wer­den, dass im Zusam­men­hang mit auto­ma­ti­sier­ten Fahr­zeu­gen zeit­ge­recht auf inter­na­tio­na­le Ent­wick­lun­gen reagiert wer­den kann. Vor­aus­sicht­lich im Früh­jahr näch­sten Jah­res wird die Ver­nehm­las­sung zur SVG-Revi­si­on eröffnet.

2./4.Wie im Bericht des Bun­des­ra­tes in Erfül­lung des Postu­lats Leu­ten­eg­ger Ober­ho­zer 14.4169 dar­ge­legt, ist heu­te mit der Ver­si­che­rungs­pflicht und der Hal­ter­haf­tung sicher­ge­stellt, dass die Geschä­dig­ten bei einem Unfall durch die Ver­si­che­rung schad­los gehal­ten wer­den. Mit der Hal­ter­haf­tung ist auch der Ver­si­che­rungs­schutz bei Pilot­pro­jek­ten gewähr­lei­stet (direk­tes For­de­rungs­recht der Geschä­dig­ten). Es sind daher kei­ne spe­zi­ell dafür aus­ge­rich­te­ten recht­li­chen Grund­la­gen vorgesehen.

3. Ja. So for­dert etwa die vom Par­la­ment ange­nom­me­ne Moti­on 17.3049 “Digi­ta­li­sie­rung. Weg frei für auto­ma­ti­sier­te und selbst­fah­ren­de Fahr­zeu­ge” die nöti­gen recht­li­chen Grund­la­gen, um zeit­nah mit den tech­ni­schen Ent­wick­lun­gen und im Gleich­schritt mit dem inter­na­tio­na­len Rechts­rah­men die not­wen­di­gen regu­la­to­ri­schen Anpas­sun­gen vor­neh­men zu können.

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