Eingereichter Text
In den USA hat im März 2018 ein selbstfahrendes Auto der Firma Uber eine Fussgängerin erfasst und tödlich verletzt. Dieser Fall wirft Fragen nach der Haftung bei Unfällen auf. Die Schweiz positioniert sich als Pionierin in der Entwicklung des automatisierten Fahrens: Namentlich in Sitten, Freiburg, Zug und Genf werden entsprechende Versuche durchgeführt. Deshalb ist eine schnelle Anpassung der Gesetzgebung in der Schweiz von zentraler Bedeutung, um die Entwicklung dieser Technologien zu fördern und die Position der Schweiz in diesem Bereich zu festigen. Eine Motion zur Abschaffung der gesetzlichen Hürden wurde vom Nationalrat angenommen.
Angesichts der rasanten Entwicklung des automatisierten Fahrens müssen sämtliche rechtlichen Fragen so schnell wie möglich geklärt werden. Daher stelle ich folgende Fragen:
1. Wann wird laut dem Bundesrat die Schweizer Gesetzgebung für automatisierte Fahrzeuge angepasst? Gibt es einen Aktionsplan oder einen Zeitplan?
2. Wie steht es aktuell um die Frage nach der Haftung bei Unfällen?
3. Ist ein politischer Wille vorhanden, um die Einführung automatisierter Fahrzeuge in der Schweiz zu fördern?
4. Wären neue gesetzliche Bestimmungen denkbar, welche die Frage nach der Haftung bei diesen Fahrzeugen in den Testphasen regeln?
Stellungnahme des Bundesrats vom 15.8.2018
1. Im Rahmen der sich in Erarbeitung befindenden Strassenverkehrsgesetz-Revision (SVG-Revision) soll sichergestellt werden, dass im Zusammenhang mit automatisierten Fahrzeugen zeitgerecht auf internationale Entwicklungen reagiert werden kann. Voraussichtlich im Frühjahr nächsten Jahres wird die Vernehmlassung zur SVG-Revision eröffnet.
2./4.Wie im Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Leutenegger Oberhozer 14.4169 dargelegt, ist heute mit der Versicherungspflicht und der Halterhaftung sichergestellt, dass die Geschädigten bei einem Unfall durch die Versicherung schadlos gehalten werden. Mit der Halterhaftung ist auch der Versicherungsschutz bei Pilotprojekten gewährleistet (direktes Forderungsrecht der Geschädigten). Es sind daher keine speziell dafür ausgerichteten rechtlichen Grundlagen vorgesehen.
3. Ja. So fordert etwa die vom Parlament angenommene Motion 17.3049 “Digitalisierung. Weg frei für automatisierte und selbstfahrende Fahrzeuge” die nötigen rechtlichen Grundlagen, um zeitnah mit den technischen Entwicklungen und im Gleichschritt mit dem internationalen Rechtsrahmen die notwendigen regulatorischen Anpassungen vornehmen zu können.