Interpellation Munz (15.3657): Recht auf Vergessen für Internet-Nutzerinnen und ‑Nutzer
Erledigt (25.09.2015)
Eingereichter Text
1. Wie weit fortgeschritten ist die Umsetzung des Postulates Schwaab 12.3152, “Recht auf Vergessen im Internet”?
2. Sind Gesetzesänderungen vorgesehen, und wann sind diese zu erwarten?
3. Die EU erarbeitet zurzeit gemeinsame Standards für den Datenschutz im Internet. Ist die Schweiz an diesem Prozess beteiligt?
Begründung
In Europa sollen bald neue Standards für den Datenschutz im Internet gelten, und zwar dieselben für alle 28 Mitgliedstaaten der EU. Auf eine entsprechende Reform haben sich die EU-Justizministerinnen und ‑Justizminister kürzlich geeinigt. Europäische Nutzerinnen und Nutzer des Internets sollen damit mehr Rechte und einen besseren Schutz ihrer persönlichen Daten gegenüber grossen Internetkonzernen wie Google und Facebook erhalten. Kernstück der Reform soll das “Recht auf Vergessen” sein. Damit soll ermöglicht werden, personenbezogene Daten und Fotos im Web nach bestimmten Kriterien löschen zu lassen. So soll beispielsweise von Suchmaschinen verlangt werden können, bei Online-Suchen die Verweise zu Inhalten, die das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz verletzen, zu entfernen.
Da Internetkonzerne dazu neigen, sich in Ländern niederzulassen mit geringen Datenschutzstandards, sind aus Gründen des Konsumentinnen- und Konsumentenschutzes europäische bzw. internationale Standards wichtig.
Stellungnahme des Bundesrats
Am 1. April 2015 hat der Bundesrat das EJPD mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfes für eine Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) beauftragt, wobei auch die Entwicklungen auf europäischer Ebene zu beachten sind. Mit der Revision des DSG will der Bundesrat u. a. die Datenkontrolle und ‑herrschaft der Personen, über die Daten bearbeitet werden, verbessern.
1. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Postulat Schwaab 12.3152, “Recht auf Vergessen im Internet”, ausgeführt hat, wird das Anliegen des Postulates im Rahmen der laufenden Revisionsarbeiten zum DSG geprüft. Das “Recht auf Vergessen” bildete im Übrigen auch Gegenstand der Überlegungen der vom Bundesamt für Justiz eingesetzten Begleitgruppe, welche von September 2012 bis Oktober 2014 den gesetzgeberischen Handlungsbedarf zum DSG erörtert hat. Die Diskussionsergebnisse dieser Begleitgruppe sind in einem Bericht zusammengefasst (vgl. www.bj.admin.ch/bj/de/home/staat/gesetzgebung/datenschutzstaerkung.html).
2. Es ist vorgesehen, dass das EJPD dem Bundesrat bis Ende August 2016 einen Vernehmlassungsentwurf für eine Revision des DSG unterbreitet.
3. Im Rahmen der derzeit laufenden Datenschutzreformen der EU ist die Schweiz in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe “Informationsaustausch und Datenschutz” (Dapix) vertreten, soweit diese Reformprojekte für unser Land eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes darstellen. Daneben werden die Datenschutzreformen der EU auch bei den Revisionsarbeiten zum DSG beachtet. Zwar ist die Schweiz nur im Rahmen der Schengen/Dublin-Assoziierung an die neuen EU-Datenschutzerlasse gebunden. Allerdings stehen Erleichterungen des grenzüberschreitenden Datenverkehrs mit der EU grundsätzlich unter der Voraussetzung, dass die EU das Datenschutzniveau der Schweiz als angemessen anerkennt. Die Schweiz hat daher auch aus diesem Grund ein Interesse, ihre Datenschutzvorschriften im Lichte der europäischen Standards zu stärken.