Interpellation Rumy (25.3180): Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Journalismus
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird freundlich gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie stellt der Bundesrat sicher, dass KI-generierte journalistische Inhalte transparent als solche gekennzeichnet werden?
- Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die Verbreitung von durch KI erzeugten Fake News zu verhindern?
- Gibt es Überlegungen zu einer Regulierung des KI-Einsatzes in journalistischen Redaktionen, insbesondere im Hinblick auf journalistische Sorgfaltspflichten?
- Welche Strategien verfolgt der Bundesrat, um die Unabhängigkeit und Vielfalt der Medien angesichts der zunehmenden Automatisierung zu sichern?
- Wie kann sichergestellt werden, dass KI nicht zur Verdrängung von journalistischen Arbeitskräften führt, sondern sie vielmehr unterstützt?
- Sieht der Bundesrat vor, ethische Standards beim KI-gestützten Journalismus in Zusammenarbeit mit der Medienbranche zu entwickeln?
Begründung
Der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Journalismus wirft zentrale Fragen zur Medienqualität, Transparenz, Ethik und Demokratie auf. KI-gestützte Systeme können Artikel automatisiert generieren, Inhalte personalisieren und Fake News effizienter verbreiten. Gleichzeitig bieten sie Potenzial für Effizienzsteigerungen und neue journalistische Möglichkeiten. Es braucht jedoch klare Leitlinien, um die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit des Journalismus zu gewährleisten und eine unkontrollierte Verbreitung von Fehlinformationen zu verhindern.
Stellungnahme des Bundesrats vom 21.5.25
Zu den Fragen 1, 3 und 6
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) konfrontiert die journalistischen Medien mit Herausforderungen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette und bietet gleichzeitig Chancen wie z.B. Effizienzgewinne. Die Schweizer Medien setzen KI bereits in vielfältiger Weise ein. Gleichzeitig reagiert die Branche mit Selbstregulierungsmassnahmen. So hat z.B. der Schweizer Presserat 2024 den Leitfaden «KI im Journalismus» verabschiedet, der unter anderem eine Kennzeichnungspflicht festhält (www.presserat.ch > Journalistenkodex > Künstliche Intelligenz). Auch verschiedene Medienhäuser haben interne Leitlinien erlassen. Am 12. Februar 2025 hat der Bundesrat dem EJPD in Zusammenarbeit mit dem UVEK und dem EDA den Auftrag erteilt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung von KI vorzubereiten. Wo Gesetzesanpassungen nötig sind, sollen diese möglichst Sektor bezogen ausfallen. Eine allgemeine, sektorübergreifende Regulierung beschränkt sich auf zentrale, grundrechtsrelevante Bereiche, wie beispielsweise den Datenschutz. Hinzu kommen rechtlich nicht verbindliche Massnahmen, z.B. Selbstdeklarationsvereinbarungen oder Branchenlösungen. Ob es allgemeine verbindliche Massnahmen zur Transparenz geben soll, wird im Rahmen dieser Arbeiten geprüft, die erst am Anfang stehen.
Zu Frage 2
Der Bericht «Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation» (www.admin.ch > dokumentation > medienmitteilungen) betont, dass eine wirksame Bekämpfung von Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation einen ganzheitlichen Ansatz von Staat und Gesellschaft erfordert. Der Bericht nennt Massnahmen in den Bereichen Sensibilisierung, Bildung und Medienkompetenz, um die gesellschaftliche Resilienz zu stärken. Zudem unterstützt der Bundesrat die Forschung zur Wirkung von Desinformation in der Schweiz im Kontext der Meinungsbildung und möchte die Koordination und den Austausch innerhalb der Bundesverwaltung und mit externen und ausländischen Partnern ausbauen. Im internationalen Bereich wirkt die Schweiz bei mehreren Initiativen mit, wie etwa der Partnerschaft für Information und Demokratie, die sich für den Zugang zu verlässlicher Information einsetzt.
Die Gefahr einer massenhaften Verbreitung von durch KI generierter Falschinformation ist vor allem bei den internationalen digitalen Kommunikationsplattformen vorhanden, weniger bei den einheimischen publizistischen Medien. Am 5. April 2023 hat der Bundesrat beim UVEK die Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung sehr grosser Kommunikationsplattformen in Auftrag geben. Die Vernehmlassungsvorlage wurde ausgearbeitet. Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach damit befasst und wird zu einem späteren Zeitpunkt einen Entscheid fällen.
Zu Fragen 4 und 5
Der Bundesrat erachtet unabhängige, vielfältige Medien als zentral für die Meinungsbildung der Bevölkerung. Im Rahmen seiner Kompetenzen setzt er sich für gute Rahmenbedingungen ein, z.B. für die SRG, die privaten Radio- und Fernsehveranstalter mit Abgabenanteil, aber auch für die Stärkung der allgemeinen Massnahmen für alle elektronischen Medien, so etwa die journalistische Aus- und Weiterbildung, Nachrichtenagenturen und Selbstregulierungsorganisationen im Bereich Journalismus. Künstliche Intelligenz ist Teil der journalistischen Ausbildung, wie sie etwa in verschiedenen Kursen des «MAZ – Institut für Journalismus und Kommunikation» vermittelt wird. Für Radio und Fernsehen gelten die im Rahmen der Konzession vereinbarten Leistungsaufträge, einschliesslich der festgelegten Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung. Darüber hinaus liegt der Einsatz und Umgang von KI im Bereich des Journalismus in der Verantwortung der Medienunternehmen.