Interpellation Schmid (17.4024): Risiken und Chancen rund um Bitcoins und Cyberwährungen
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird gebeten, rund um Coins und Tokens (“Tokens” verstanden als Rechte, welche einzig durch Eintrag in einer Blockchain bzw. in einem Distributed Ledger geschaffen und übertragen werden können) folgende Fragen zu beantworten:
1. Bestehen seitens des Bundes Pläne, spezifische regulatorische Grundlagen bzw. einen spezifischen regulatorischen Rechtsrahmen für Coins/Tokens zu schaffen oder werden die bestehenden Rechtsgrundlagen als ausreichend betrachtet?
2. Nach schweizerischem Recht können nicht in Wertpapierform verbriefte Rechte grundsätzlich nur mittels schriftlicher Abtretungserklärung übertragen werden. Dies gilt insbesondere auch für sogenannte Wertrechte, es sei denn diese wurden in ein Zentralverwahrungssystem eingebucht und als Bucheffekten ausgestaltet.
Coins/Tokens werden hingegen ausschliesslich durch Eintrag in einer dezentralen Datenbank (Distributed Ledger bzw. Blockchain) übertragen und qualifizieren nach gängiger Auffassung nicht als Bucheffekten. Bestehen seitens des Bundes Pläne, rechtliche Grundlagen zu schaffen, welche die rechtsgültige Übertragung von Coins/Token bzw. ganz allgemein von Rechten und anderen Vermögenswerten mittels Eintrag auf einer Blockchain anderweitig ermöglichen werden als durch den bisher praktizierten formlosen Übergang?
3. In welcher Weise plant der Bund, wenn überhaupt, die grundlegende Triage der Applikation als nicht-staatliches Währungssystem (also solange kein Anspruch auf einen unterliegenden Wert besteht, z.B: Bitcoin) von der Applikation mit unterliegendem Anspruch (Debt oder Equity Tokens, sog. Colored Coins) gesetzlich zu regeln?
4. Verschiedene Banken, Handelssysteme und andere Finanzintermediäre bieten ihren Kunden die Möglichkeit Coins/Tokens (insbesondere Bitcoins) zu erwerben und in ihren Depots zu “verwahren” oder diese auf Serverstrukturen von Drittanbietern zu lagern, wo die sogenannten Private Keys nur dem Finanzdienstleister, nicht aber dem Kunden bekannt sind und damit die Verfügungsmacht beim Finanzdienstleister liegt.
Wo die Bank oder der Handelsplatz solche Coins/Tokens für die Kunden erwerben, stellt sich die Frage, wie diese Vermögenswerte bzw. die Private Keys im Fall eines Konkurses einer Bank, eines Handelssystems oder eines Finanzintermediärs zu behandeln sind? Insbesondere ist von Interesse, ob nach Ansicht des Bundesrates einem Kunden ein Aussonderungsrecht auf die, meist wohl treuhänderisch gehaltenen, Private Keys zukommt und falls nicht, ob Pläne bestehen, ein solches Aussonderungsrecht (analog dem Aussonderungsrecht für Effekten) im schweizerischen Recht zu verankern?
BEGRÜNDUNG
Begründung
Cyberwährungen und Themen wie Bitcoins sind in aller Munde. Bisher nicht oder nur untergeordnet werden – neben den Chancen, welche diese neuen Technologien mit sich bringen – die damit verbundenen systemischen und individuellen Risiken und die Einordnung dieser neuen Entwicklungen in unser bestehendes Rechtssystem diskutiert. Ende September 2017 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht in einer Aufsichtsmitteilung festgehalten, dass Coin oder Token Offering je nach Ausgestaltung der Coins/Tokens unter die bestehenden Finanzmarktgesetze fallen können, wobei es auf die Ausgestaltung im Einzelfall ankäme. Mit dieser Interpellation sollen weitere Rechtsfragen und Risiken von Cyberwährungen beleuchtet werden.
Stellungnahme des Bundesrats vom 31. Januar 2018
Die Entwicklungen im Bereich der Blockchain-Technologie stellen einen wichtigen Aspekt der Digitalisierung dar, insbesondere im Finanzbereich. Öffentliche Aufmerksamkeit haben in jüngerer Zeit die Kryptowährungen (bspw. Bitcoin) und auch neuartige Finanzierungsmethoden (sog. “Initial Coin Offerings, ICOs”) erfahren.
Zu den Fragen 1) und 3):
ICOs sind eine neue Form der öffentlichen Kapitalbeschaffung über die Blockchain-Technologie. Auf der einen Seite sind Finanzinnovationen für die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz unabdingbar. Eine effizientere Kapitalallokation durch Aufbrechen der Wertschöpfungskette kann positive Effekte auf das Wirtschaftswachstum haben. Auf der anderen Seite müssen Risiken (z.B. Reputationsrisiken durch unseriöse Trittbrettfahrer) begrenzt und eine ungerechtfertigte regulatorische Bevorzugung gegenüber traditionellen Finanzierungsmethoden vermieden werden.
Die konkrete Ausgestaltung der Coins/Tokens unterscheidet sich im Einzelfall in funktionaler und ökonomischer Hinsicht stark. Es gibt beispielsweise Coins/Tokens, die einen realen Wert (z.B. ein Edelmetall) abbilden sollen, den Bezug einer Dienstleistung ermöglichen sollen oder Eigenschaften einer Währung beinhalten können. Abhängig von der jeweiligen Ausgestaltung eines ICOs bestehen unterschiedliche Berührungspunkte zum Aufsichtsrecht (z.B. Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, Bankenrecht, Effektenhandel, Kollektivanlagenrecht).
Zurzeit bestehen weder internationale Standards noch spezifische Vorschriften in der Schweiz zu ICOs. Die FINMA ist in Einzelfällen mit Enforcement-Massnahmen bei Scheinkryptowährungen bereits aktiv geworden und hat eine Aufsichtsmitteilung zu ICOs veröffentlicht, derzeit nimmt sie weitere Abklärungen vor. Das EFD analysiert die aktuellen Entwicklungen in der Schweiz. Grundsätzlich ist der Bundesrat der Meinung, dass die regulatorischen Vorgaben Rechtssicherheit gewährleisten und in diesem Rahmen klare Richtlinien für eine legale, individuelle und risikogerechte Ausgestaltung eines ICOs bieten sollten.
Zu den Fragen 2) und 4):
Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass sich im Zusammenhang mit Bitcoins und anderen Cyberwährungen vielfältige rechtliche Fragen stellen. Diese Fragen gehen teilweise über das Finanzmarktrecht hinaus. Sie betreffen insbesondere auch Aspekte des allgemeinen Privatrechts und des öffentlichen Rechts. Da Blockchain-Transaktionen zudem regelmässig grenzüberschreitend erfolgen, sind auch international-privatrechtliche Implikationen zu berücksichtigen. Die in der Interpellation hervorgehobenen Fragen zur (privat-)rechtlichen Behandlung der Übertragung von Coins/Tokens und die konkursrechtliche Behandlung von Private Keys, die Zugang zu Coins/Tokens erlauben, sind lediglich zwei Beispiele zentraler Fragen im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Diese Fragen zeigen, dass die Verwendung der Blockchain-Technologie bzw. von Kryptowährungen neben Chancen auch vielfältige Risiken birgt. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Bundesrat zusätzlich zu den bereits laufenden Arbeiten die aufgeworfenen (und weitere) Fragen aus den Bereichen des Finanzmarktrechts, aber auch darüber hinaus, vertieft zu analysieren. Diese werden u.a. im Rahmen der vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Béglé (17.3818) erwähnten Arbeitsgruppe unter der Leitung des Eidgenössischen Finanzdepartements durchgeführt. Diese Arbeitsgruppe wird auch die Branche einbeziehen.