Die irische Datenschutz-Aufsichtsbehörde meldet, dass sie den anderen beteiligten Aufsichtsbehörden den Entwurf einer Entscheidung gegen Twitter (mit Sitz in Irland) nach Art. 60 DGSVO zugestellt hat. Die Entscheidung betrifft die Frage, ob Twitter die Anforderungen an die Meldung von Datenschutzverletzungen eingehalten hat.
Diese Entscheidung steht im Kontext anderer Entwicklungen zu „Big Tech“. Die irische Behörde hat einen vorläufigen Entscheidungsentwurf auch an WhatsApp Irland geschickt, bevor dieser ebenfalls mit anderen Aufsichtsbehörden vernehmlasst wird. Bei WhatsApp geht es um die Anforderungen von Art. 12 ff. DSGVO an die Transparenz (auch was die Datenbekanntgabe an Facebook betrifft).
Weitere Entscheidungen werden betr. Facebook (Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung), Instagram und nochmals WhatsApp vorbereitet. Am 16. Juli 2020 wird sodann die Entscheidung des EuGH i.S. Schrems (Rs. C‑311/18) erwartet (Wirksamkeit der Standardvertragsklauseln; vgl. hier).