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Irland: Face­book droht ein Ver­bot der Daten­be­kannt­ga­be in die USA

Medi­en­be­rich­ten zufol­ge hat die iri­sche Daten­schutz­be­hör­de vor, die Daten­be­kannt­ga­be von Irland in die USA inner­halb der Face­book-Grup­pe zu unter­sa­gen. Sie soll den Ent­wurf einer ent­spre­chen­den Ent­schei­dung den ande­ren euro­päi­schen Daten­schutz­be­hör­den zur Stel­lung­nah­me zuge­stellt haben, im Ver­fah­ren nach Art. 60 DSGVO. Falls eine ande­re Behör­de inner­halb von vier Wochen Ein­spruch erhebt und falls die iri­sche Behör­de den­noch an ihrer Ent­schei­dung fest­hält, hat der EDSA zu ent­schei­den (Art. 65 DSGVO).

Wei­te­re Anga­ben fin­den sich bei Poli­ti­co, bei der IAPP und natür­lich bei NOYB.

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