Medienberichten zufolge hat die irische Datenschutzbehörde vor, die Datenbekanntgabe von Irland in die USA innerhalb der Facebook-Gruppe zu untersagen. Sie soll den Entwurf einer entsprechenden Entscheidung den anderen europäischen Datenschutzbehörden zur Stellungnahme zugestellt haben, im Verfahren nach Art. 60 DSGVO. Falls eine andere Behörde innerhalb von vier Wochen Einspruch erhebt und falls die irische Behörde dennoch an ihrer Entscheidung festhält, hat der EDSA zu entscheiden (Art. 65 DSGVO).
Weitere Angaben finden sich bei Politico, bei der IAPP und natürlich bei NOYB.