Der Bundesrat hat mitgeteilt, dass BR Rösti am 27. März 2025 in Strassburg die KI-Konvention des Europarats unterzeichnen wird:
Im Anschluss ist das EJPD beauftragt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage für die erforderlichen Massnahmen des schweizerischen Rechts vorzulegen, und das UVEK soll ebenfalls bis Ende 2026 einen Umsetzungsplan für rechtlich nicht-verbindliche Massnahmen zur Umsetzung der Konvention ausarbeiten.