Bern. Die Geschäftsverwaltung der Bundesverwaltung soll künftig grundsätzlich elektronisch abgewickelt werden. Der Bundesrat hat nun die Grundsätze für die Datenbearbeitung und die Anforderungen an die Informationssicherheit in einer neuen Verordnung geregelt, die er am Freitag verabschiedet und auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt hat. Die Vorgaben der Verordnung sind bis spätestens Ende 2015 umzusetzen. Damit gewährleistet der Bundesrat eine rechtmässige, effiziente, transparente und sichere Geschäftsa
Quelle: Klare Regeln für die elektronische Geschäftsverwaltung – BJ