Regierungsrat AG: Einsichtsrecht Angehöriger in die Krankengeschichte; Arztgeheimnis; Verhältnismässigkeit (AGVE 2002 687)
Herausgabe der Krankengeschichte. – Die beantragte Einsicht in die Krankengeschichte kann nicht aus Gründen des postmortalen Persönlichkeitsschutzes der verstorbenen Person verwehrt werden (Erw. 2). – Die einschlägigen Datenschutzgesetze sind auch für die Bearbeitung von Personendaten eines verstorbenen Menschen anwendbar (Erw. 3). – Hinsichtlich des Rechts auf Einsicht