AppGer BS: StGB 321; Absolvent eines Psychologiestudiums
Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt hatte sich mit dem Tatbestand von Art. 321 StGB (Verletzung des Berufsgeheimnisses) zu beschäftigen (Entscheid vom 13. März 2019, AG.2019.255, Swisslex). Fraglich war, ob ein Absolvent eines Psychologiestudiums unter diese Bestimmung fallen kann. Das AppGer verneint diese Frage im konkreten Fall